Regierungsrat erlässt Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen
Luzern (ots) - Der Regierungsrat hat die Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen erlassen. Das Gesundheits- und Sozialdepartement gibt dazu ein Merkblatt heraus. Am 1. Mai 2010 werden das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und die bundesrätliche Verordnung dazu in Kraft treten. Ziel dieser Gesetzgebung ist der Schutz vor Passivrauchen. Die Kantone können strengere Vorschriften ...