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pafl: Verordnung zur Förderung der Landschaftspflege erlassen

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. März (pafl) - Die Regierung hat die
Verordnung über die Förderung der Landschaftspflege von Berggebieten,
Hanglagen und Grenzertragsstandorten erlassen. Die Verordnung basiert
auf dem neuen Landwirtschaftsgesetz und ersetzt die bisherige 
Berggebiet- und Hanglagenverordnung.
Mit dem vollständigen Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes 
wurde per 1. Januar 2010 das Gesetz über Erschwernisbeiträge für die 
Bewirtschaftung des Berggebietes und der Hanglagen (Berggebiet- und 
Hanglagengesetz) aufgehoben. Das Landwirtschaftsgesetz enthält nur 
die Grundsatzbestimmungen, wie Förderungsleistungen für die 
Landschaftspflege im Berggebiet, in Hanglagen oder 
Grenzertragsstandorten im Inland auszurichten sind. Aufbauend auf 
diesen Grundsatzbestimmungen sowie basierend auf der bisher geltenden
Rechtslage regelt die neue Verordnung die Einzelheiten zu den 
Förderungsvoraussetzungen, insbesondere die Bezeichnung der Gebiete 
und die entsprechenden Nutzungs- und Pflegemassnahmen. Im Weiteren 
werden die Ausrichtung der bisherigen flächenbezogenen 
Erschwernisbeiträge (Flächenbewirtschaftungsbeiträge) sowie das 
Verfahren für die Ausrichtung der staatlichen Beiträge geregelt. Die 
bestehenden Anforderungen für die Ausrichtung von 
Förderungsleistungen wurden beibehalten. Eine Erhöhung der 
Anforderungen ist im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik 
auf 2012 geplant.
Der bisherige Betriebszuschuss nach dem Berggebiet- und 
Hanglagengesetz wird neu nicht mehr in Form eines 
Erschwernisbeitrages ausgerichtet. Der Systematik des 
Landwirtschaftsgesetzes folgend, wird der Betriebszuschuss in der 
Landwirtschafts-Einkommens-Förderungs-Verordnung integriert.

Kontakt:

Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt, Leiter
T +423 236 66 00

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