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Der Entwurf zur zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes ist nicht ausgereift

Bern (ots)

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) steht der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) kritisch gegenüber. Die Vorlage muss nochmals überprüft, der Zeitplan angepasst werden. Der SGV unterstützt das RPG2 nur dann, wenn eine echte Verbesserung erzielt wird.

Im Juni dieses Jahres schickte der Bundesrat seinen neuen Vorschlag für ein RPG2 in die Vernehmlassung. Dies nachdem der erste Entwurf im Mai 2015 gescheitert war - auch der SGV hatte sich gegen die damalige Vorlage des RPG2 gestellt. Er verlangte, dass die Gesetzesvorlage auf das Wesentliche konzentriert und zurückgestellt wird.

Vertiefte Abklärungen nötig

Der neue, abgespeckte Gesetzesentwurf geht zwar in die richtige Richtung, er ist aber noch zu wenig ausgereift. Es braucht vertiefte Abklärungen und Diskussionen. Insbesondere die beiden Kernelemente «Planungsansatz» und «Interessensabwägung» müssen noch weiter geschärft werden, damit einerseits der Handlungsspielraum der Kantone vergrössert und andererseits der Trennungsgrundsatz - die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet - nicht gefährdet wird. Der «Planungsansatz» muss rechtlich auf eine solide Basis gestellt und die Möglichkeit der Kombination von volumenbasierter und qualitativer Kompensation im öffentlichen Interesse geschaffen werden. Anhand von Testplanungen sollte das Instrument dann auf seine Wirksamkeit überprüft werden.

Zeitdruck ist nicht zielführend

Wie der SGV bereits mehrfach betont hat, ist der enge Zeitplan für die Umsetzung der zweiten RPG-Revision nicht angebracht. Der Zeitdruck ist in keiner Weise zielführend. Zumal die Gemeinden aktuell damit beschäftigt sind, die kommunalen Verordnungen und Planungen im Zuge der Umsetzung des RPG1 zu überarbeiten. Diese Prozesse sind langwierig, sehr arbeitsintensiv und oft politisch heikel. Eine erneute Teilrevision des RPG wird die Gemeinden zusätzlich belasten. Die kommunale Ebene ist nur dann gewillt, diesen Mehraufwand zu leisten, wenn durch die Gesetzesrevision eine echte Verbesserung bezüglich Vereinfachung, Vergrösserung der Handlungsspielräume und Trennungsgrundsatz erreicht wird.

Kontakt:


Hannes Germann, Präsident Schweizerischer Gemeindeverband, Ständerat,
Tel. 079 401 00 01
Reto Lindegger, Direktor Schweizerischer Gemeindeverband,
Tel. 078 768 94 32

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