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Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

Bundesrat schickt Anpassungen in Vernehmlassung
Vorläufige Aufnahme: unzureichende Verbesserungen und unhaltbare Verschärfungen

Bern (ots)

Die heute vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen bei der vorläufigen Aufnahme genügen nicht um den Betroffenen eine rasche Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Gesetzesentwurf ist in dieser Hinsicht zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bringt er keine weitreichende Verbesserung des rechtlichen Status. Die vorgeschlagene weitere Einschränkung der Reisefreiheit ist unverhältnismässig und daher klar abzulehnen. Dass die Bezeichnung der vorläufigen Aufnahme nicht geändert wird, ist zu bedauern.

In der Schweiz leben heute 47'084 Geflüchtete als vorläufig Aufgenommene zwischen Stuhl und Bank: Sie können nicht zurück in ihre Heimat, etwa weil dort Krieg herrscht. Die meisten von ihnen bleiben deshalb auf Jahre hinaus oder für immer hier. Zugleich erschwert der Status den Betroffenen aber auch die Integration in der Schweiz. Das verursacht unnötig hohe Folgekosten - gerade etwa bei der Sozialhilfe. Die SFH prangert dieses Problem seit Jahren an und fordert die rechtliche Gleichstellung von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen.

Der Bundesrat hat heute den Gesetzesentwurf zu den Anpassungen der vorläufigen Aufnahme in die Vernehmlassung geschickt. Die SFH begrüsst die punktuellen Anpassungen bezüglich Arbeitsintegration bei der vorläufigen Aufnahme zwar als Schritt in die richtige Richtung. Doch für eine rasche und nachhaltige Integration der Schutzberechtigten in Gesellschaft und Arbeitswelt reichen sie nicht aus. Damit vorläufig Aufgenommene in der Schweiz richtig Fuss fassen können, müssen weitere rechtliche Hürden beseitigt werden: Vorab sind die empfindlichen Restriktionen beim Familiennachzug aufzuheben. Denn die Familie ist nachweislich ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Integration. Die Betroffenen sollten aber auch Anspruch haben auf einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Massnahmen in der Berufsbildung.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet zudem eine unverhältnismässige und nicht akzeptable Verschärfung zur Beschränkung der Reisefreiheit von vorläufig Aufgenommenen. Das generelle Verbot für Reisen in den Heimatstaat bedeutet für Betroffene eine unverhältnismässige Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit. Neu soll eine Ausnahme nur noch möglich sein zur Vorbereitung der selbständigen und definitiven Rückkehr. Dies ist viel zu restriktiv. Auch die Verankerung eines expliziten Reiseverbots für Drittstaaten mit lediglich Ausnahmemöglichkeiten im Einzelfall ist unverhältnismässig. Die Reisefreiheit von vorläufig aufgenommenen Personen ist bereits heute extrem stark eingeschränkt. Nur in Ausnahmefällen, z.B. beim Tod eines Familienangehörigen, können vorläufig Aufgenommene beim SEM eine Bewilligung zur Reise in ihre Heimat beantragen. Auch Reisen in Drittstaaten werden nur unter strengen Voraussetzungen bewilligt. So kann beispielsweise eine in der Schweiz vorläufig aufgenommene Syrerin ihren Bruder, der in Deutschland lebt, nicht besuchen. Oder ein in der Schweiz vorläufig aufgenommener Afghane kann seinen kranken Vater in Griechenland erst dann besuchen, wenn dieser schon fast im Sterben liegt. Die Voraussetzungen für eine Reisebewilligung sind bereits heute zu strikt; eine weitere Verschärfung ist nicht haltbar.

Zudem bedauert die SFH, dass der Bundesrat eine Änderung der Bezeichnung der vorläufigen Aufnahme ablehnt. Damit verpasst er die Chance, diesen meist langfristigen, unerlässlichen Schutzstatus auch unmissverständlich als solchen zu bezeichnen.

Kontakt:

Eliane Engeler, Mediensprecherin SFH,
eliane.engeler@fluechtlingshilfe.ch; +41 31 370 75 15

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