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Vereinfachung der Kontrollen: Ein wichtiges Ziel – aber anspruchsvoll in der Umsetzung

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Vereinfachung der Kontrollen: Ein wichtiges Ziel – aber anspruchsvoll in der Umsetzung

Unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gemeinsam mit den wichtigsten landwirtschaftlichen Organisationen der Schweiz einen Aktionsplan zur Vereinfachung der Betriebskontrollen verabschiedet. Ziel ist es, dass landwirtschaftliche Betriebe künftig nur noch einmal pro Jahr kontrolliert werden. Auch IP- SUISSE unterstützt diese Initiative und hat den Aktionsplan mitunterzeichnet. Es gilt aber, kritische Punkte zu prüfen und offene Fragen zu klären.

IP-SUISSE unterstützt die Entlastung der Bäuerinnen und Bauern

IP-SUISSE begrüsst den eingeschlagenen Weg und setzt sich dafür ein, die administrativen Belastungen der Produzentinnen und Produzenten zu verringern. Damit die Umsetzung effizient und praxisnah erfolgen kann, sind jedoch noch entscheidende Fragen zu klären, kritische Punkte zu prüfen und ein klarer Rahmen zu definieren.

Bereits Fortschritte erzielt

In Sachen Vereinfachung ist IP-SUISSE bereits vorausgegangen: Gemeinsam mit Partnerorganisationen wurde die Agrosolution AG gegründet, an der IP-SUISSE seit 2006 beteiligt ist. Dieses Modell stellt sicher, dass die Labelkontrollen grundsätzlich nur einmal jährlich durchgeführt werden – unabhängig von der Anzahl der Produktionszweige.

Die Kontrollen werden dabei in Auftragspaketenden kantonalen Kontrollstellen zugewiesen, welche sie mit anderen Inspektionen kombinieren können, sofern die möglich ist (z. B. Tierschutz oder BTS&RAUS). In der Praxis ist die Umsetzung allerdings von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Während eine Vielzahl der Kantone bereits ÖLN-Kontrollen integriert haben, liegen Tierschutzkontrollen teilweise bei den Veterinärämtern. Eine schweizweite Harmonisierung besteht bisher nicht.

Offene Fragen

Damit die geplante Vereinfachung tatsächlich zu einer Entlastung führt, müssen noch wesentliche Punkte geklärt werden:

  • Dauer der Kontrollen: Wie lange darf eine Inspektion maximal dauern? Ist eine ganztägige Kontrolle bei grossen oder komplexen Betrieben zumutbar?
  • Schnittstellen und Datenhaltung: Wo werden Betriebsdaten gespeichert und wie sind Kontrollstellen miteinander vernetzt?
  • Datenschutz: Die Daten müssen im Eigentum der Landwirtinnen und Landwirte bleiben. Eine Kombination von Kontrollen muss jederzeit abgelehnt werden können.
  • Art der Kontrollen: Wird es künftig weiterhin unangemeldete Kontrollen geben oder nur noch angekündigte?

Besonders wichtig ist zudem die Frage der Konsequenzen: Schon ein einzelner Verstoss – etwa durch den Einsatz eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels oder ungenügende Einstreu im Schweinestall – kann zum Ausschluss vom Label und gleichzeitig zu Kürzungen bei den Direktzahlungen führen.

Fazit

IP-SUISSE bekennt sich klar zum Ziel der Vereinfachung und wird den Weg der Bündelung von Kontrollen konsequent weiterverfolgen. Je schneller offene Fragen – insbesondere zu Schnittstellen, Datenschutz und Datenaustausch – geklärt sind, desto grösser wird der Nutzen für die Landwirtschaft sein. Entscheidend ist, dass die Betriebe effektiv entlastet werden, ohne dass zusätzliche Risiken entstehen.

Bestehende Kontrollsysteme, die sich bewährt haben – insbesondere im Bereich Tierwohl – sollen weiterhin einen wichtigen Beitrag leisten, Missstände zu verhindern und die hohe Qualität der Schweizer Landwirtschaft zu sichern.

Rückfragen

Christophe Eggenschwiler, Geschäftsführer IP-SUISSE

Telefon: 031 910 60 00

IP-SUISSE, Molkereistrasse 21, 3052 Zollikofen, T 031 910 60 00, info@ipsuisse.ch, www.ipsuisse.ch

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