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Kleine Rüge für "Weltwoche": Kritik an TV-Reportage über Krähenbühl verletzte Wahrheitspflicht nicht (Stellungnahme 14/2022)

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Bern (ots)

Parteien: RTS c. "Weltwoche"

Themen: Wahrheit / Anhören bei schweren Vorwürfen / Interessenkonflikt

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Im März 2021 veröffentlichte "Die Weltwoche" eine Medienkritik, die sich mit einer Sendung von "Temps Présent" des Westschweizer Fernsehens beschäftigte. In der Fernsehreportage war es um die Hintergründe des Rücktritts von Pierre Krähenbühl gegangen, der das UNO-Hilfswerk für die Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) geleitet hatte. Der Autor des "Weltwoche"-Artikels warf der Fernsehjournalistin eine einseitige "antiisraelische" Haltung und eine einseitige Auswahl der Gesprächsparnter vor. Der Autor erwähnt auch, dass gegen diesen Fernsehbeitrag bereits Beschwerden beim Presserat und der SRG-Ombudsstelle hängig seien. Dass der Autor die Beschwerden selber eingereicht hat, erwähnt er nicht.

Das Westschweizer Fernsehen und die Fernsehjournalistin reichten beim Presserat Beschwerde gegen den "Weltwoche"-Artikel ein, weil er gegen die Wahrheitspflicht verstosse. Auch sei die Fernsehjournalistin vor der Veröffentlichung der schweren Vorwürfe nicht angehört worden.

Der Presserat sieht keinen Verstoss gegen die Wahrheitspflicht seitens der "Weltwoche", ebenso sieht er die Anhörungspflicht nicht verletzt, weil der Autor die Redaktion von "Temps Présent" vorgängig um eine Stellungnahme geben hatte. Der "Weltwoche"-Autor verstiess jedoch gegen den Berufskodex, weil er es unterlassen hatte, in seinem Text darauf hinzuweisen, dass nicht irgendjemand Beschwerde bei Presserat und SRG-Ombudsstelle eingereicht hatte, sondern er selber.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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