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Presserat rügt "tio.ch" (Stellungnahme 26/2021)

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Bern (ots)

Parteien: Clinica Hildebrand c. "tio.ch" und "20 minuti"

Thema: Wahrheit / Unabhängigkeit / Unterschlagen von wichtigen Informationen / Berichtigung

Beschwerde in den Hauptpunkten gutgeheissen

Zusammenfassung

Die Clinica Hildebrand in Brissago hat im November 2020 Beschwerde beim Presserat gegen "tio.ch" eingereicht. Das Online-Magazin hatte über einen Patienten berichtet, der nach seiner Operation gesund in die Rehabilitationsklinik eingetreten sei und sich dort über seinen Zimmernachbarn mit Covid-19 infiziert hätte. Beide seien beim Eintritt in die Klinik nicht getestet worden, dies im Gegensatz zur Praxis in anderen Tessiner Spitälern. Die Klinik machte geltend, es lasse sich unmöglich eruieren, wo sich der Patient angesteckt habe. Der Journalist verfüge auch nicht über die nötige Unabhängigkeit, da er über seinen Vater geschrieben habe, ohne dies offen zu legen.

Die Redaktion von "tio.ch" hielt zu ihrer Verteidigung fest, die Suche nach der Wahrheit könne auch aus einer direkten Quelle, bei einem privaten Gespräch, erfolgen, dem Journalisten sei nichts vorzuwerfen.

Der Presserat sieht die berufsethischen Regeln gleich mehrfach verletzt: Obwohl sich nicht eruieren liess, wo sich der Patient angesteckt hat, stellte der Artikel die Ansteckung durch seinen Zimmernachbarn als Tatsache hin. Damit verstiess "tio.ch" gegen die Wahrheitspflicht. Der Presserat hält fest, dass es grundsätzlich unproblematisch ist, wenn Journalisten über ein Thema berichten, in welches sie persönlich involviert sind. Da aber deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit auf dem Spiel steht, muss die Leserschaft transparent darüber informiert werden. Das hat "tio.ch" unterlassen.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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