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Presserat zu Maisano-Berichten: "Tages-Anzeiger" in einem Punkt gerügt (Stellungnahme 25/2021)

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Bern (ots)

Parteien: Maisano c. "Tages-Anzeiger" und "SonntagsZeitung"

Thema: Wahrheit / Unterschlagen von Informationen / Berichtigung

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Der damalige Direktor der Klinik für Herzchirurgie am Zürcher Universitätsspital, Francesco Maisano, hat im Oktober 2020 Beschwerde beim Presserat gegen den "Tages-Anzeiger" und die "Sonntagszeitung" eingereicht. Die äusserst umfangreiche Beschwerde betraf mehr als 30 Artikel, die jeweils den Journalistenkodex verletzt haben sollen. In den Artikeln ging es um Vorwürfe, wonach Patienten nicht genügend über Risiken informiert worden seien, um mögliche Gefährdung des Patientenwohls und um den Vorwurf, Maisano habe gegenüber Swissmedic falsche Aussagen gemacht.

Der Presserat ging auf den Vorwurf einer Medienkampagne nicht ein. Zudem lagen viele der Artikel ausserhalb der dreimonatigen Beschwerdefrist. Er hat Maisano deshalb aufgefordert, sich auf wenige exemplarische Artikel zu beschränken.

Der Presserat hatte in der Folge zwei Artikel des "Tages-Anzeiger" zu beurteilen. Die meisten Beschwerdepunkte weist der Presserat zurück: Der Presserat stellte keine Verletzung der Wahrheitspflicht und auch keine Unterschlagung von Informationen fest. Die Journalistinnen und Journalisten hatten die zum Zeitpunkt der Publikation zur Verfügung stehenden Fakten, Recherchen und Untersuchungsergebnisse korrekt wiedergegeben. In einem Punkt heisst der Presserat Maisanos Beschwerde gut: In einem Kommentar am 5. September 2020 wiederholte der "Tages-Anzeiger" Vorwürfe gegen Maisano, erwähnte aber dessen Aussagen dazu nicht. Er hätte zumindest schreiben müssen, dass Maisano die Vorwürfe vehement zurückweist.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
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Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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