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Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 59/2009 Parteien: Bundesamt für Polizei c. «Weltwoche» Beschwerde abgewiesen

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Interlaken (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100018292 heruntergeladen 
     werden -
Thema: Namensnennung von verdeckten Ermittlern
Zusammenfassung
«Weltwoche» durfte verdeckte Ermittler aufdecken
Zum ersten Mal befasste sich der Presserat mit verdeckten 
Ermittlern der Bundeskriminalpolizei (BKP). Das Bundesamt für Polizei
(Fedpol) hatte gegen die «Weltwoche» Beschwerde geführt, weil diese 
am 22. Januar 2009 im Artikel «Fall Roduner. Irre Führung, amtliche 
Delinquenz» die Namen und die Funktion dreier 
Bundeskriminalpolizisten genannt hatte. Die drei hatten im 
Kommissariat Verdeckte Ermittlungen der BKP gearbeitet, der eine als 
Chef, ein zweiter als Vize. Das Fedpol klagte, die Kriminaler könnten
nicht mehr als verdeckte Ermittler tätig sein, nachdem die 
«Weltwoche» sie enttarnt habe. Das Wochenmagazin verteidigte sich, 
gegen zwei der drei laufe eine Ermittlung wegen Urkundenfälschung, 
die sie im Amt begangen haben sollen. Daher habe es ihre Namen nennen
dürfen.
Der Presserat gibt der Redaktion weitgehend Recht und wies die 
Beschwerde des Fedpol ab. Wer in einer wichtigen staatlichen Funktion
in der Dunkelkammer verdeckter Ermittlungen agiert, der muss sich 
tadellos und gesetzestreu verhalten. Tut er dies nicht, darf er 
geoutet und öffentlich kritisiert werden. Der Presserat ging zudem 
davon aus, dass die beiden angeschuldigten Chefs gar nicht operativ 
als verdeckte Fahnder agierten, sondern verwaltend.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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