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Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 58/2009 Parteien: Groupe mutuel c. «K-Tipp» Beschwerde gutgeheissen

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Interlaken (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100018292 heruntergeladen 
     werden -
Thema: Verdeckte Recherche
Zusammenfassung
Verdeckte Recherche: Presserat rügt «K-Tipp»
Wie weit dürfen Journalisten und Journalistinnen bei verdeckten 
Recherche gehen? Diese Frage stellte sich dem Presserat bei der 
Beurteilung einer Beschwerde der Krankenkasse Groupe Mutuel gegen das
Konsumentenmagazin «K-Tipp». Um aufzuzeigen, dass die Krankenkasse 
selbständige Versicherungsberater bloss mit einer «Schnellbleiche» 
von wenigen Stunden ausbilde, reagierte ein Mitarbeiter der 
Zeitschrift auf ein Inserat, schloss einen Beratervertrag ab und nahm
an der Ausbildung teil. Erst danach gab er sich als Journalist zu 
erkennen. Für den Presserat war die verdeckte Recherche im konkreten 
Fall unverhältnismässig. Die gegenüber der Krankenkasse erhobenen 
Vorwürfe seien grösstenteils nicht neu gewesen und wären zudem auch 
mit anderen Mitteln in Erfahrung zu bringen gewesen.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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