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GastroSuisse: Zweitwohnungsgesetz hemmt Strukturwandel in der Hotellerie

Zürich (ots)

Das vom Parlament beschlossene Zweitwohnungsgesetz bleibt ein Kompromiss. GastroSuisse begrüsst die Rechtssicherheit für die Berggebiete, hätte sich jedoch mehr Spielraum für Hotels gewünscht.

Die Behandlung zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative wurde vom Parlament abgeschlossen. In der heutigen Schlussabstimmung haben der Nationalrat mit 159 zu 12 Stimmen (23 Enthaltungen) und der Ständerat mit 40 zu 2 Stimmen (2 Enthaltungen) das Bundesgesetz über Zweitwohnungen angenommen. Mit diesem neuen Gesetz wird der in der Volksabstimmung vom 11. März 2012 angenommene Verfassungsartikel umgesetzt.

Kompromisslösung nur teilweise zufriedenstellend

Die Kompromisslösung vom Parlament, nach der Hotels, die nicht wirtschaftlich weitergeführt werden können, zu nur 50 Prozent in Zweitwohnungen umgenutzt werden können, ist nur teilweise zufriedenstellend. Leerstehende Flächen anders zu nutzen als für Zweitwohnungen, zum Beispiel für Gewerbe, ist in den Tourismusregionen aufgrund fehlender Wirtschaftskraft oft kaum möglich. Könnten die Hotels vollumfänglich in Zweitwohnungen umgenutzt werden, käme das dem Strukturwandel zugute.

Rechtssicherheit für die Berggebiete

Mit dem nun angenommenen Bundesgesetz über Zweitwohnungen kehrt in den betroffenen Berggebieten wieder Rechtssicherheit ein. Die Zweitwohnungsverordnung, die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft war, regelte die Grundsätze des Bauverbots, liess aber viele Fragen offen. Zugunsten der raschen Klärung der Rechtslage wird der Kompromiss von GastroSuisse mitgetragen.

GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Rund 20'000 Mitglieder, davon gegen 3000 Hotels, organisiert in 26 Kantonalverbänden und fünf Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.

Kontakt:

GastroSuisse, Hannes Jaisli, Stv. Direktor, Telefon 044 377 53 53
communication@gastrosuisse.ch

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