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Einführung eines kantonalen Mindestlohnes im Kanton Neuenburg wird aufgeschoben

Zürich (ots)

Erster Etappensieg für GastroSuisse: Nachdem das Kantonsparlament in Neuenburg einen Mindestlohn gesetzlich verankert und verabschiedet hat, reichte GastroSuisse dagegen Beschwerde ein. Nun hat das Bundesgericht die aufschiebende Wirkung erteilt, wodurch das neue kantonale Gesetz vorerst nicht in Kraft tritt.

Die Sache ist damit aber noch nicht vom Tisch. Das Bundesgericht prüft nun im Beschwerdeverfahren, ob das Gesetz und damit der für alle Arbeitgeber und -nehmer im Kanton geltende Mindestlohn von Fr. 20.- pro Stunde gegen Bundesrecht verstösst. Besonders betroffen von der neuen Regelung sind diejenigen Branchen, welche einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstehen. Die Sozialpartner haben darin bereits Mindestlöhne ausgehandelt. Das ist insbesondere der Fall für die im Gastgewerbe tätigen Betriebe, für welche der GAV ausnahmslos gesamtschweizerische Geltung hat. Das Urteil wird frühestens im Frühling 2015 erwartet.

Kontakt:

GastroSuisse, Brigitte Meier-Schmid, Leiterin Marketing und
Kommunikation, Telefon 044 377 53 53, brigitte.meier@gastrosuisse.ch

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