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Entscheid des Handelsgerichtes Zürich: Sieg für GastroSuisse im Sterne-Verfahren

Zürich (ots)

Das Handelsgericht Zürich hat sich in seinem Urteil
vom 6. Februar 2009 dafür ausgesprochen, dass GastroSuisse für ihre
Hotelkategorisierung Sterne verwenden darf. GastroSuisse, der
führende nationale Verband für Hotellerie und Restauration, nimmt den
fundierten Entscheid mit grosser Genugtuung zur Kenntnis.
Die Klein- und Mittelhotellerie der Schweiz - rund 3000
marktfähige Betriebe, die rund 40 Prozent der Übernachtungserträge
der Schweiz generieren - kann aufatmen. Die Klage von
hotelleriesuisse gegen ein eigenes, sternebasiertes
Kategorisierungssystem von GastroSuisse ist vollumfänglich abgewiesen
worden. Das Gericht hat sowohl aus markenrechtlichen als auch aus
lauterkeitsrechtlichen Erwägungen vollständig zu Gunsten von
GastroSuisse entschieden.
GastroSuisse war es seit dem 29. Mai 2006 auf Grund einer
vorsorglichen Massnahme des Gerichts verboten, im eigenen,
internationalen Standards erfüllenden Kategorisierungssystem Sterne
als Kategorisierungsmerkmal zu verwenden. Das hat die
Marktdurchdringung des Systems massiv behindert.
Der Entscheid des Zürcher Handelsgerichts bringt vor allem auch
den Gästen grosse Vorteile. So wird es künftig einfacher sein, sich
im Angebot zu orientieren.
GastroSuisse ist der führende nationale Verband für Hotellerie und
Restauration. Rund 21'000 Mitglieder (Hotels, Pensionen, Gasthöfe,
Restaurants und Cafés), organisiert in 26 Kantonalsektionen und vier
Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband
an.
Die französische Version ist in Vorbereitung und folgt rasch nach.

Kontakt:

GastroSuisse
Marketing und Kommunikation
Brigitte Meier-Schmid,
Tel.: +41/44/377'53'53
E-Mail: maco@gastrosuisse.ch

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