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Schweizerischer Bauernverband

Unsinniges Verbot von Traktoren und Forstmaschinen im Winter

Brugg (ots)

Gemeinsame Medienmitteilung
Schweizerischer Verband für Landtechnik, Schweizerischer 
Bauernverband, Waldwirtschaft Schweiz
Um die Feinstaubprobleme zu lösen, verfällt die Schweizerische Bau- 
, Planungs-, und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) in 
realitätsfremden Aktivismus. Wird der Grenzwert über längere Zeit 
überschritten, will sie den Einsatz von Fahrzeugen der Land-, 
Forst-, und Bauwirtschaft verbieten. Ausser grosse Umstände für die 
Betroffenen bringt diese Massnahme nichts.
Bei zu hoher Feinstaubbelastung sollen künftig die Land- und 
Forstwirtschaft auf den Einsatz von Dieselfahrzeugen verzichten, 
derweil in den Städten „Courant normal“ gilt, d.h. Lastwagen, Busse 
und Autos mit Dieselmotoren dürfen wie gewohnt verkehren. Führt man 
sich die Anzahl Lastwagen und Autos vor Augen kann sich jeder 
vorstellen, dass der Hebel völlig am falschen Ort angesetzt wird. 
Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil der Feinstaub hauptsächlich im 
Winter Probleme verursacht, wenn eine stabile Nebelschicht die 
Partikel in unserer Umgebungsluft hält. Im Winter aber werden keine 
Felder bewirtschaftet und die Bauern brauchen ihre Traktoren viel 
weniger.
Das BAFU hat letzten Winter zugestanden, dass kurzfristige Aktionen 
kaum etwas zur Reduktion der Feinstaubbelastung beitragen und 
längerfristige Massnahmen nötig sind. Was es braucht ist in erster 
Linie ein Gesetz, dass für alle Dieselfahrzeuge einen Filter 
vorschreibt und dies in ganz Europa. So lange dies nicht der Fall 
ist, kann man nur von Symptombekämpfung sprechen. So auch das von 
der BPUK beschlossene dreistufige Notfallkonzept. Zuerst Tempo 80 
auf der Autobahn und Verbot von Feuer im Freien. Steigt der 
Feinstaubwert weiter an wird, Stufe 2 in Kraft gesetzt, die unter 
anderem den Einsatz von Dieselfahrzeugen der Land-, Forst-, und 
Bauwirtschaft verbietet. Dieses bleibt in Kraft, bis der 
Feinstaubwert sich wieder normalisiert hat. Konkret bedeutet dies ab 
Stufe 2: • Keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit im 
Winterwald. • Keine Schneeräumung mehr, (wo doch in vielen Gemeinden 
die Landwirte die Einzigen sind, die den Schnee noch räumen), • 
Keine Holz-Schnitzellieferungen mehr in der kalten Zeit an z.B. 
Altersheime und Schulhäuser und grössere Gebäude, • Keine 
Milchablieferungen mit Traktor oder Transporter, etc.
Leider ist davon auszugehen, dass die BPUK ihren Entscheid aufgrund 
des bereits seit einem Jahr im Internet gezeigten „Faktenblattes“ 
des BAFU gefällt hat, gemäss dem die Landwirtschaft 35 Prozent des 
gesamten Feinstaubausstosses verursachen soll. Diese Zahl ist aber 
völlig an den Haaren herbeigezogen, da dieser Sektor nur 8% des 
gesamten Diesels übernimmt. Das BAFU ist daran, seine Berechnungen 
zu überprüfen.
Der Schweizerische Verband für Landtechnik, der Schweizerische 
Bauernverband und der Verband Holzwirtschaft Schweiz wehren sich mit 
Vehemenz gegen das unsinnige Vorgehen der BPUK. Die Verbände 
unterstützen den Kampf gegen den Feinstaub. Sie verlangen, dass 
nicht nur Symptome bekämpft werden und die Massnahmen nicht 
einseitig eine Gruppe treffen, die in der problematischen Zeit nur 
wenig zur hohen Feinstaubbelastung beiträgt. Sie verlangen daher von 
der BPUK, dass eine wirtschaftsverträglichere Lösung gefunden wird.
Auskunft: 
Schweizerischer Verband für Landtechnik: 
Jürg Fischer, Direktor Tel: 056 441 20 22 oder Natel: 076 332 57 20
Schweizerischer Bauernverband: 
Urs Schneider, Stv. Direktor, Leiter Kommunikation, Tel: 031 462 51 
11 oder Natel  079 438 97 17
Waldwirtschaft Schweiz: 
Roland Furrer, Bereichsleiter Public Relations Tel: 032 625 88 00 
oder Natel 079 432 29 15

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