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STIFTUNG FÜR DAS TIER IM RECHT

Tierquälereien kaum verfolgt - Studie belegt Nachholbedarf. Die TIER-CD-ROM für besseren Tierschutz

Bern/Zürich (ots)

Tierquälereien werden in der Schweiz zu
lasch geahndet. Dies belegt ein auswertender Bericht der Stiftung für
das Tier im Recht, welcher heute der Öffentlichkeit vorgestellt
worden ist (1). Die am häufigsten ausgesprochenen Bussen für
Tierquälereien im Jahr 2003 betragen bloss 500 Franken, für andere
Tierschutzwidrigkeiten (Übertretungen) 400 Franken. Damit liegt die
Strafe für Tierdelikte hinter den restlichen Bussen von median 600
Franken zurück (BA für Statistik). Bei 17 Kantonen beträgt die Anzahl
von Tierschutzfällen während 1999 - 2003 (von gesamthaft 1'923 dem
Bundesamt für Veterinärwesen gemeldeten Fällen) weniger als 0,5 Fälle
pro 10'000 EinwohnerInnen und Jahr. Dabei beträgt der
gesamtschweizerische Durchschnitt von 0,52. Die Liste der Kantone mit
den häufigsten Tierschutzstrafentscheiden pro Kopf wird mit 1,5
Fällen pro Jahr und 10'000 EinwohnerInnen (seit 2001) von St. Gallen
angeführt. Dort vertritt seit 2000 das Tierschutzamt die Tiere im
Strafverfahren. Kurz darauf folgt der Kanton Zürich mit 0,94 Fällen,
wo seit mehr als zehn Jahren der Tieranwalt amtet. Am besten wird das
Rindvieh strafrechtlich geschützt (526 Fälle mangelhafter Haltung und
Pflege und 399 wegen Anbindehaltung), wohl vor allem deshalb, weil
schlecht gehaltenes Rindvieh Kürzungen von Direktzahlungen nach sich
zieht. Erst an dritter Stelle folgen die Hunde (240). Mit 13 Fällen
von 1993 bis 2003 wurden praktisch keine Verstösse im
Tierversuchsbereich geahndet. Grundlage des auswertenden Berichts
bilden sämtliche dem Bundesamt für Veterinärwesen gemeldeten
Entscheide im Tierschutzstrafrecht von 1993 - 2003 sowie die Fälle
des Zürcher Tieranwalts 1999 - 2003, welche alle anonymisiert und
zusammengefasst auf der Datenbank unter
http://www.tierimrecht.org/de/faelle/ kostenlos abgerufen werden
können.
Für die Stiftung für das Tier im Recht sind die ausgesprochenen
Bussen von median 500 Franken bei Tierquälereien nicht abschreckend
und griffig genug. Auch verlangt sie wegen der häufig unrichtigen
Anwendung des Tierschutzrechts eine stärkere Aus- und Weiterbildung
der Strafverfolgungsbehörden in diesem Bereich sowie eine
Parteistellung des Tierschutzes in Form eines unabhängigen
Tieranwalts für alle Kantone.
Auch zur Bekämpfung der bestehenden Missstände bei
Strafverfolgungsbehörden und Vollzugsverantwortlichen hat die
Stiftung für das Tier die TIER-CD-ROM erstellt, die ebenfalls heute
der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Erst- und einmalig enthält die
TIER-CD-ROM auf einen Klick sehr viel Wissenswertes über das Tier in
Recht und Gesellschaft: aktuelle Texte und Interviews über die
Lebensumstände von Heim-. Nutz-, Versuchs- und Wildtieren; alles
Rechtserlasse und Merkblätter zum Tier im Recht, die Datenbank mit
2'800 Schweizer Tierschutz-Straffällen, ein Kapitel für
Vollzugsbehörden und die virtuelle Bibliothek mit den Angaben über
3'700 Beiträgen. Und: Kunstwerke, Gedichte und Zitate, Spiele und
Musik! Sie dient allen, denen das Tier ein Anliegen ist oder die
beruflich mit Tieren zu tun haben, also Tierhaltende, TierärztInnen,
Schulen aller Stufen, Vollzugsorgane im Tierschutz,
Strafverfolgungsbehörden, Medienschaffende sowie Tierschutz- und
tiernahe Organisationen. Mit der TIER-CD-ROM leistet die Stiftung für
das Tier im Recht einen Beitrag für ein besseres Verständnis der
Mensch-Tier-Beziehung in Gesellschaft und Recht. Ziel aller Projekte
der Stiftung für das Tier im Recht: die Beziehung zwischen Tieren und
Menschen in Recht und Gesellschaft zu verbessern.
Die TIER-CD-ROM kann bereits jetzt unter  info@tierimrecht.org zu
24 Franken zuzüglich Versandkosten bestellt werden. Lieferbar ist sie
gegen Ende Oktober. Für Medienschaffende steht ein Rezensionsexemplar
zum Versand bereit; es handelt sich um eine limitierte Vorversion,
welche vorerst auf PC, in der Schlussfassung auch auf Mac
funktioniert.
(1) Der Bericht: "Tendenzen bei der strafrechtlichen Beurteilung
von Tierschutzwidrigkeiten in der Schweiz 1993 - 2003" kann ab sofort
unter www.tierimrecht.org bezogen werden.

Kontakt:

Dr.iur. Antoine F. Goetschel oder
Dr.iur. Gieri Bolliger
Tel. +41/43/443'06'43

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  • 07.06.2004 – 15:36

    Mangelhafter Bundesratsentscheid zum Tier im Recht

    Bern (ots) - Die Stiftung für das Tier im Recht hält die bundesrätliche Tierschutzpolitik für ungenügend. Heute hat der Bundesrat einer hängigen Tierschutz-Volksinitiative eine Absage ertteilt. Damit und mit seinem Gesetzesentwurf für ein neues Tierschutzgesetz vom 9. Dezember 2002 setzt der Bundesrat ein Signal, durch das sich das Mensch-Tier-Verhältnis in der Schweiz nicht wesentlich verbessert. ...