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Blockade im Ständerat verzögert die BVG-Reform weiter

Zürich (ots)

Die SGK-S hat bedauerlicherweise keinen Entscheid im Hinblick auf die Beratungen der Vorlage BVG 21 gefällt. Statt auf weitere Entscheidungsgrundlagen zu hoffen, sollte die Kommission dem Nationalrat folgen. Der ASIP appelliert an die Kommission, die unter den gegebenen Umständen bestmögliche Lösung nicht einem unrealistischen und teuren Perfektionismus zu opfern.

In Erinnerung zu rufen ist, dass ein durchaus mehrheitsfähiger Vorschlag des Nationalrates vorliegt. Dieser hatte mit 126 zu 66 Stimmen den Vorschlag des Bundesrats klar abgelehnt, weil dieser am Ziel vorbei zu einem massiven Rentenausbau zulasten der Jungen geführt und obendrein die zu senkende Umverteilung unter dem Strich gar nicht abgebaut hätte. Die grosse Kammer hatte nämlich ein soziales, faires und bezahlbares Konzept der BVG-Revision beschlossen, welches das Ziel der Reform erfüllt: Der BVG-Umwandlungssatz wird reduziert, die Renten bleiben gleich hoch, die Senkung des Umwandlungssatzes wird für die Übergangsgeneration kompensiert, und mehr Tieflohnbezüger erhalten eine Rente.

In diesem Sinn empfehlen Mittelweg/ ASIP, sich an der Nationalratslösung zu orientieren, welche die Ziele der Reform erfüllt und gleichzeitig finanzierbar ist. Am meisten davon profitieren Tieflohnempfängerinnen und -empfänger sowie Teilzeitarbeitende, was insbesondere Frauen betrifft.

Mit allen anderen Vorschlägen würde unnötig viel Geld der jüngeren Generationen nach dem Giesskannenprinzip an zukünftige Rentnerinnen und Rentnern verteilt, welche von der Reform gar nicht betroffen sind und dementsprechend gar keine Einbussen zu befürchten hätten. Auch die neu vorgeschlagene Ausdehnung des Bezügerkreises eines Rentenzuschlages ist nicht zielführend. Im Vergleich zum Vorschlag des Nationalrates führen alle diese Modelle immer noch zu massiv höheren Mehrkosten - ebenfalls auf Kosten der Jungen. Mittelweg/ ASIP sprechen sich gegen einen Leistungsausbau mit der Folge einer massiven Zunahme der Umverteilung von Jung zu Alt aus, welche die KMU und jüngere Generationen noch stärker belasten wird.

Letztlich geht es darum, mit einer fairen Lösung die langfristige Sicherung der BVG-Renten im Kapitaldeckungsverfahren zu gewährleisten, ohne die Generationensolidarität überzustrapazieren und dafür vor allem die Umverteilung deutlich zu reduzieren. Zudem sollte die Reform für die Versicherten und Arbeitgebenden finanziell tragbar und durch die Pensionskassen auch operativ umsetzbar sein. Der ASIP appelliert ebenfalls an die Politik, sich nicht an den aktuell kursierenden Falschinformationen* zu orientieren. Die Mittelweg-Organisationen, wie z.B. der Schweizerische Baumeisterverband, Arbeitgeber Banken, Swiss Retail Federation und Gastrosuisse, sowie die Pensionskassen bieten Hand zu einer echten, auf Fakten basierenden Lösung. Diese hat sich an den Prinzipien der Zielerreichung, Effizienz und Sachlichkeit auszurichten.

Pressekontakt:

Bitte richten Sie Ihre allfälligen Fragen an info@asip.ch.
Hanspeter Konrad, Direktor ASIP, Telefon +41 43 243 74 15
* vgl. ASIP-Faktencheck (https://bvgreform-faktencheck.asip.ch/)

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