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Keine Ausnahme für Lebensmittel beim Cassis de Dijon-Prinzip

Bern (ots)

Am 17. Juni 2015 befindet der Ständerat über die Parlamentarische Initiative Bourgeois, welche die Ausnahme von Lebensmitteln beim sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzip verlangt. hotelleriesuisse fordert die Ablehnung dieses Vorstosses, weil für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe die vereinfachte Beschaffung von Lebensmitteln ein wichtiger Kostenfaktor ist.

Mit der parlamentarischen Initiative Bourgeois soll das Bundesgesetz vom 5. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG) so geändert werden, dass Lebensmittel vollständig ausgenommen sind vom Geltungsbereich des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Der Nationalrat stimmte dem Begehren am 6. Mai 2015 zu. hotelleriesuisse lehnt die Forderung nach einer Ausnahme weiterhin dezidiert ab.

Für den Tourismus und die betroffenen Wirtschaftszweige wie Beherbergung und Gastronomie sind alle Massnahmen wichtig, welche Handelshemmnisse abbauen und so helfen, die Kosten zu senken. Insbesondere in Zeiten eines starken Frankens muss das Ziel, tiefere Kosten zu ermöglichen, oberste Priorität haben. Das Cassis-de Dijon-Prinzip für die Lebensmittel gehört zu den Massnahmen. Es verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Beherbergungsbetriebe, weil es Handelsschranken abbaut. hotelleriesuisse fordert deshalb, dass der Ständerat den Lebensmitteln keine Sonderstellung beimisst, sondern diese weiterhin unter das Cassis-de-Dijon-Prinzip stellt.

Liberalisierung hilft der Hotellerie

Für hotelleriesuisse ist die heutige Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips bei Lebensmitteln nicht optimal, weil aufwändig. Das Ziel müsste sein, die Handelshemmnisse zu verringern und eine tatsächliche Marktöffnung zu erreichen. Eine Ausnahme für die Lebensmittel wäre sogar ein Rückschritt und würde einseitig die Interessen der Landwirtschaft berücksichtigen.

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Telefon: 031 370 41 40, E-Mail: media@hotelleriesuisse.ch

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