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Saubere Holzenergie: Branche begrüsst neue LRV

Saubere Holzenergie: Branche begrüsst neue LRV
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Zürich (ots)

- Hinweis: Bildmaterial steht zum kostenlosen Download bereit  
     unter: http://www.presseportal.ch/de/pm/100003923/ -
Am 4. Juli 07 hat der Bundesrat die neue
Luftreinhalte-Verordnung LRV 07 verabschiedet. Sie bringt für
Holzheizungen stufenweise strengere Feinstaub-Grenzwerte mit sich.
Diese sorgen dafür, dass nur noch saubere Holzheizungen installiert
werden dürfen und dass schlechte Produkte endlich vom Markt
verschwinden. Die Holzenergiebranche begrüsst die strenge LRV 07 und
fordert einen konsequenten Vollzug der neuen Vorschriften.
Schon lange forderte die Dachorganisation Holzenergie Schweiz
strengere Vorschriften zur Begrenzung der Feinstaubemissionen aus
Holzheizungen. Leider kann heute in der Schweiz praktisch jeder
"Schrott" als Holzheizung im kleineren Leistungsbereich verkauft
werden. So kommt es, dass schlechte Produkte das Image der
Holzenergie generell vermiesen. Damit ist zum Glück schon bald
Schluss. Denn die LRV 07 setzt neue Massstäbe und verbietet faktisch
den Verkauf schlechter, ungeprüfter Anlagen. Endlich erhalten gute
Holzheizungen mit moderner Technik die verdienten Vorteile am Markt.
Augenfälligste Änderung ist die Einführung einer obligatorischen
Konformitätserklärung und damit verbundener Emissionsgrenzwerte für
kleinere Holzheizungen. Dies zwingt den Hersteller oder Importeur,
mit seiner Unterschrift zu garantieren, dass alle durch ihn
verkauften Holzheizungen an einer anerkannten Prüfanstalt gemäss
Vorschriften der europäischen Normen erfolgreich geprüft wurden und
die neuen Schweizer Grenzwerte einhalten. Wer noch mehr tun und eine
Holzheizung der Spitzenklasse kaufen will, schaut ab 1.1.08 nicht nur
auf die Konformitätserklärung, sondern zusätzlich noch auf das
Qualitätszeichen von Holzenergie Schweiz (www.holzenergie.ch).
Holzheizungen dagegen, bei denen der Verkäufer keine
Konformitätserklärung vorzeigen kann, dürfen nicht mehr installiert
und betrieben werden. Für die Endkunden wird es somit auf einfache
Art möglich, gute Qualität zu kaufen. Das heisst ab 1.1.08: Hände weg
von Holzheizungen ohne Konformitätserklärung!
Bei den grösseren, regelmässig messpflichtigen Holzheizungen
verlangt die neue LRV mittels strenger Feinstaub-Grenzwerte den
Einbau von Filtern. Je nach Grösse der Anlage sind Filter schon ab
2008 oder erst ab 2012 obligatorisch. Erreicht eine Heizung den
Grenzwert ohne Filter, kann natürlich darauf verzichtet werden. Das
ist sicher eine interessante Herausforderung für einen weiteren
Innovationsschub bei der Technik von Holzheizungen.
Damit aber wirklich etwas zugunsten der Umwelt passiert, sind die
Bestimmungen der LRV 07 konsequent zu vollziehen. Holzenergie Schweiz
verlangt deshalb von den Vollzugs- und Bewilligungsbehörden auf
kantonaler und kommunaler Ebene mit Nachdruck die kompromisslose
Umsetzung der Vorschriften. Nur so wird es gelingen, die zweifellos
auch nach dem 1.1.08 agierenden, schwarzen Schafe zu eliminieren.
Wenn die öffentliche Hand und die Holzenergiebranche gemeinsam die
LRV-Vorschriften sowie energiepolitische Förderprogramme wie z.B.
EnergieSchweiz umsetzen, erreichen sie das wichtige Ziel, die
CO2-neutrale Holzenergienutzung dem Klima zuliebe zu verdoppeln und
gleichzeitig die Feinstaubemissionen mittelfristig zu halbieren. 
  Weitere Informationen: www.holzenergie.ch, www.sfih.ch, www.vhp.ch

Kontakt:

Holzenergie Schweiz
Neugasse 6
8005 Zürich
Tel.: +41/44/250'88'11

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