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PD: Ja zur Erwerbsersatzversicherung für Mütter und zur Erhöhung der Ansätze für Rekruten

(ots)

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates spricht sich für eine Erwerbsersatzversicherung für Mütter und für eine Erhöhung der Ansätze für Dienstleistende und für Rekruten aus. Sie äussert sich positiv zu zwei Änderungen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) betreffend die Berechnung der Verwaltungskosten und lehnt die Standesinitiative Wallis betreffend Übernahme der angeborenen Krankheiten durch die Invalidenversicherung ab. Zustimmend nimmt sie Kenntnis von der Absicht des Bundesrates betreffend Sanierung der Pensionskassen und überweist vier Vorstösse des Nationalrats, die eine verstärkte Aufsicht in der Beruflichen Vorsorge verlangen. Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über die Heroinabgabe soll bis Ende 2009 verlängert werden.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats 
(SGK) befasste sich schwergewichtig mit der Parlamentarischen 
Initiative 01.426 n Revision Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der 
Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Triponez) und 
gleichzeitig mit der Botschaft des Bundesrates 03.020 zur Revision 
des Erwerbsersatzgesetzes (Erhöhung Rekrutenansatz sowie Anpassungen 
infolge Armee XXI und Bevölkerungsschutzreform). Nachdem die Vorlage 
zur Einführung einer Mutterschaftsversicherung – 14 Wochen nach der 
Geburt; 80 Prozent des Lohnes – am 3. Dezember 2002 vom Nationalrat 
angenommen worden war, hatte sich die SGK-SR an ihrer Januarsitzung 
ein erstes Mal damit befasst und Eintreten beschlossen. Die 
Detailberatung wollte sie aber erst bei Vorliegen der aufgrund der 
Motion Engelberger (01.3522) in Aussicht gestellten Botschaft zur 
Erhöhung der Rekrutenentschädigung vornehmen. Die nun vorliegende 
Botschaft sieht eine Erhöhung der Rekrutenentschädigung von 20 auf 
25 Prozent des Höchstbetrages (heute 215 Franken pro Tag) der 
Gesamtentschädigung vor; der Einheitsbetrag für kinderlose Rekruten 
soll demnach, nebst Sold und freier Verpflegung, von 43 auf 54 
Franken im Tag angehoben werden. Die Kommission will die beiden 
Vorlagen, denen sie in der Detailberatung zugestimmt hat, in einer 
Vorlage vereinigen. An ihrer nächsten Sitzung vom 19. Mai 2003 wird 
sie über die in diesem Sinne modifizierte Vorlage die 
Gesamtabstimmung durchführen. – Abweichend vom Nationalrat beantragt 
sie, für die Begründung des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung 
eine minimale Erwerbstätigkeit von 5 Monaten (Nationalrat 3 Monate) 
vorauszusetzen. Ausserdem spricht sie sich dafür aus, dass die 
Mutterschaftsentschädigung auch bei Adoptionen, allerdings 
beschränkt auf vier Wochen, ausgerichtet wird. Anders als der im 
Nationalrat abgelehnte Vorschlag soll sich die 
Adoptionsentschädigung einzig auf die Mütter beschränken und nur 
ausgerichtet werden, wenn das Kind im Zeitpunkt der Aufnahme das 4. 
Altersjahr noch nicht vollendet hat. Ferner befasste sich die 
Kommission mit verschiedenen Vorstössen zu Änderungen im 
Unfallversicherungsgesetz (UVG). Sowohl die Parlamentarische 
Initiative 02.433 Minimalprämie in der Unfallversicherung 
(Schweiger) wie die gleich lautende Motion des Nationalrates 02.3365 
(Gutzwiller) fordern, dass die Versicherer unabhängig vom jeweiligen 
Risiko eine Minimalprämie erheben dürfen, deren Höchstgrenze vom 
Bundesrat festzulegen ist. Die Kommission entschied mit 9 zu 0 
Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Anliegen in Form einer 
Kommissionsinitiative aufzugreifen.
Die Parlamentarische Initiative 02.434 Prämienzuschläge für 
Verwaltungskosten (Forster) und die Motion des Nationalrates 02.3370 
(Gutzwiller), Prämienzuschläge für Verwaltungskosten in der 
Unfallversicherung, fordern, dass die Höhe des Prämienzuschlags für 
Verwaltungskosten der Versicherer in Zukunft nicht mehr von den 
Prämienzuschläge der SUVA abhängig sein sollen. Die Kommission 
beschloss mit Stichentscheid des Präsidenten, der Initiative Folge 
zu geben und somit den Versicherern mehr Spielraum für ihre 
Preisgestaltung zu lassen. Ob die erforderlichen Gesetzesänderungen 
in der obgenannten Kommissionsinitiative enthalten sein oder separat 
dem Rat vorgelegt werden sollen, wird die Kommission an ihrer 
nächsten Sitzung vom 19. Mai 2003 entscheiden.
Weiter befasste sich die Kommission mit der Standesinitiative Wallis 
02.307 Übernahme der angeborenen Krankheiten durch die 
Invalidenversicherung. Nach geltendem Recht werden die medizinischen 
Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen bis zum 20. 
Altersjahr durch die IV übernommen. Ab dem 20. Altersjahr fallen 
diese zu Lasten der Krankenversicherung, wobei für die Betroffenen 
Selbstbehalt und Franchise anfallen. Um diese plötzliche finanzielle 
Belastung zu vermeiden, fordert die Standesinitiative die Übernahme 
der Kostenbeteiligung durch die IV. Da dies zu einer stossenden 
Ungleichheit zwischen Menschen mit Geburtsgebrechen und anderen mit 
nachträglich erworbenen Krankheiten führen würde, lehnt die 
Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die 
Standesinitiative ab.
Anschliessend liess sich die Kommission von Bundespräsident 
Couchepin über die Lage der Pensionskassen orientieren. Zustimmend 
nahm sie Kenntnis von der Absicht des Bundesrates, in den nächsten 
Monaten auf dem Verordnungsweg die Beseitigung der Unterdeckung zu 
veranlassen. Sodann behandelte sie vier Motionen des Nationalrates. 
Sie beantragt einstimmig, drei davon als Motion zu überweisen 
(02.3401 Sicherheit und Vertrauen bezüglich der zweiten Säule der 
Altersvorsorge; 02.3418 Versicherungsaufsicht, 02.3421 BVG. 
Bruttoprinzip der gesamten Rechnungslegung). Ebenfalls einstimmig 
beantragt sie, die Motion 02.3417, Aufsichtstätigkeit des 
Bundesamtes für Privatversicherungen. Überprüfung als Postulat 
beider Räte zu überweisen. Zusätzlichen eigenen Handlungsbedarf 
stellte die Kommission nicht fest.
Schliesslich stimmte die Kommission einstimmig für Annahme des 
Bundesgesetzes über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die 
ärztliche Verschreibung von Heroin (02.054 n) zu. Der Nationalrat 
hatte der Vorlage am 3. März 2003 mit 110 zu 42 Stimmen zugestimmt. 
Damit soll die Geltungsdauer dieses Bundesbeschusses ohne 
inhaltliche Änderung um fünf Jahre verlängert werden.
Die Kommission tagte am 7. April 2003 in Bern, unter dem Vorsitz von 
Bruno Frick (CVP/SZ) und teilweise in Anwesenheit von 
Bundespräsident Pascal Couchepin.
Auskünfte:
Bruno Frick, Kommissionspräsident, (Tel. 055/418 30 33)
Ida Stauffer, Kommissionssekretärin (Tel. 031 322 98 40)

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