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PD: Nationalratskommission beginnt Beratung zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes und beharrt auf Differenzen bei AHV-Finanzierung

(ots)

Eintreten auf die Vorlage zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes war in der SGK-N unbestritten. Auch ein Rückweisungsantrag blieb chancenlos. Im Gegensatz zum Ständerat sollen zusätzliche Mehrwertsteuerprozente für die Finanzierung der AHV im Rahmen der 11. AHV-Revision verankert werden und alle Mehrwertsteuererträge sollen direkt in den AHV-Fonds fliessen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des 
Nationalrates (SGK-N) widmete den Hauptteil ihrer Sitzung der 
Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) (01.024 s). Parallel 
beriet sie das Bundesgesetz über die Verlängerung des 
Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin 
(02.054 n). Da der Bundesbeschluss Ende 2004 ausläuft, soll für den 
Fall, dass die BetmG-Revision nicht am 1.1.2005 in Kraft treten 
sollte, vorsorglich dafür gesorgt werden, dass für die Verschreibung 
von Heroin weiterhin eine gesetzliche Grundlage besteht. Die BetmG- 
Revision sieht vor, die Heroinverschreibung definitiv gesetzlich zu 
verankern. Nach einer ausführlichen Eintretensdebatte war Eintreten 
auf beide Vorlagen unbestritten. Der Verlängerung des 
Heroinbeschlusses wurde in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 3 Stimmen 
bei 2 Enthaltungen angenommen. Ein Rückweisungsantrag bei der BetmG- 
Revision wurde mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die 
Kommission diskutierte dann ausserhalb der eigentlichen 
Detailberatung Fragen im Zusammenhang mit dem Anbau, dem Handel und 
einer möglichen Besteuerung von Cannabis. Hier wurden verschiedene 
Zusatzberichte für die nächste Sitzung in Auftrag gegeben. Bei der 
anschliessenden Detailberatung folgte die Kommission weitgehend dem 
Ständerat. Sie setzte lediglich bei der Prävention und dem Kinder- 
und Jugendschutz zusätzliche Akzente. Die Beratungen werden das 
nächste Mal bei Art. 3c fortgesetzt. Die politisch umstrittensten 
Bestimmungen stehen damit noch aus.
Bei der Differenzbereinigung zu den Finanzierungsbeschlüssen zur 11. 
AHV-Revision (00.027 n Beschluss 1) und zur 4. IV-Revision (01.015 n 
Beschluss 2) folgte die Kommission zuerst dem Ständerat und führte 
die von ihr selber getrennten Beschlüsse wieder im 
Finanzierungsbeschluss der 11. AHV-Revision zusammen, so wie es der 
Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagen hatte. Das war 
unbestritten. In zwei wesentlichen Punkten hielt die Kommission an 
den Beschlüssen des Nationalrates fest: Mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 
Enthaltungen war sie der Auffassung, dass die zusätzlichen AHV- 
Mehrwertsteuerprozente im Rahmen der 11. AHV-Revision 
verfassungsmässig verankert werden und nicht auf eine spätere, 
separate Vorlage verschoben werden sollen. Mit 18 zu 3 Stimmen und 0 
Enthaltungen beschloss sie weiter, dem Bund keinen Anteil (Botschaft 
Bundesrat: 17 Prozent bei der AHV und 18,75 Prozent bei der IV) der 
zusätzlichen Mehrwertsteuerprozente zukommen zu überlassen und die 
Erträge direkt der IV bzw. der AHV gut zu schreiben. Offen geblieben 
ist noch die Frage, ob man für die IV ein ganzes 
Mehrwertsteuerprozent oder weniger vorsehen soll. Das wird die SGK-N 
im Februar entscheiden.
Schliesslich hat die Kommission ein Hearing für die kommende Sitzung 
über das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben 
und Zellen (01.057 n, Transplantationsgesetz) vorbereitet.
Die SGK-N war Gast bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons 
Zürich (SVA). Sie liess sich bei dieser Gelegenheit von SVA-Direktor 
Franz Stähli in die Betriebsorganisation und - philosophie der SVA 
einführen und war beeindruckt von der Architektur des vor vier 
Jahren neu bezogenen Gebäudes.
Die Sitzung fand am 23./24. Januar 2003 unter dem Vorsitz von 
Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) und am 23. Januar vormittags 
in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin statt.
Die nächste Sitzung findet am 19./20./21. Februar 2003 in Bern 
statt.
Bern, 27. Januar 2003
Auskünfte:
Nationalrat Toni Bortoluzzi, Tel. 01 761 36 46, Natel 079 348 80 43
Urs Hänsenberger, Kommissionssekretär, Tel. 031 324 01 47

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