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Unfallversicherungsgesetz (UVG): Diese Revision wird nicht geschluckt!

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Bern (ots)

Der Bundesrat behauptet, das
Unfallversicherungsgesetz (UVG) „an die Erfordernisse einer modernen 
Sozialversicherung“ anpassen zu wollen. Er schlägt aber das 
Gegenteil vor: den Abbau der Versicherungsleistungen (Erhöhung des 
Mindestinvaliditätsgrades von 10 auf 20 %, Senkung des 
höchstversicherten Verdiensts, Beschränkung 
der Versicherungsleistungen bei Grossereignissen). Die 
Arbeitnehmenden müssten also bei Berufsunfällen und 
Berufskrankheiten ihren Erwerbsausfall vermehrt wieder mittels 
Haftpflichtprozessen gegen die Arbeitgeber durchzusetzen versuchen. 
Das wäre eine durch nichts zu rechtfertigende Rückkehr in die 
Anfänge des Industriezeitalters. Sie würde sowohl den 
Arbeitnehmenden wie den Arbeitgebern schaden. Nutzniesser solcher 
Leistungssenkungen wären die privaten Unfallversicherer, denn sie 
könnten diese Leistungen in Zukunft in Form der lukrativeren 
privaten Zusatzversicherung anbieten. Eine solche einseitige 
Revision wird der SGB nicht schlucken.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung des 
höchstversicherten Verdiensts schwächte zudem finanziell die 
Arbeitslosenversicherung – eine unhaltbare Situation, welche die 
Bundesverwaltung in der Vernehmlassungsvorlage glatt unterschlagen 
hat.
Statt den sozialpolitisch unhaltbaren Forderungen der 
Privatassekuranz nachzugeben, hätte der Bundesrat dort aufräumen 
müssen: Die Privatversicherer führen eine für die Arbeitgeber und 
Arbeitnehmenden obligatorische Sozialversicherung durch – gewähren 
aber weder diesen noch der Öffentlichkeit auch nur ein Minimum an 
Transparenz. Gegenüber den Aufsichtsbehörden geben sie fiktive 
Rechnungen ab (welche auf der Rendite von 10-jährigen 
Bundesobligationen basieren statt auf der realen Rendite).
Die Privatversicherer wollen das ganze Unfallversicherungsgeschäft 
schlucken (Privatisierung der Suva) oder doch mindestens der Suva 
die „Filetstücke“ (Neuformulierung von Art. 6 UVG) entreissen. Der 
SGB findet es unhaltbar, dass Unfälle zur Bereicherung von 
Versicherern führen, bei denen mehr als 20 % der Prämien in die 
Taschen der Aktionäre und der Bürokratie wandern. Er findet es auch 
unhaltbar, dass die Suva die schlechten Risiken mit vielen Unfällen 
versichern muss, die Privatassekuranz aber (gesamthaft) das Monopol 
auf die guten Risiken hat. Der SGB fordert deshalb, die ganze 
Unfallversicherung der Suva zu übertragen.
Auskunft: Colette Nova, Tel. 031/377 01 24 oder 079-428 05 90	
Beilage (pdf): Die Vernehmlassungsantwort des SGB

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  • 11.03.2007 – 14:17

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