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Abstimmung Erwerbsersatz bei Mutterschaft: Sozialpolitisch notwendig und solidarisch!

Bern (ots)

700'000 erwerbstätige Frauen erhalten heute bei
Mutterschaft nach der Geburt keinen angemessenen Einkommensersatz, 
nur das gesetzliche Minimum nach Obligationenrecht. Bei 350'000 
Arbeitnehmerinnen ist im Falle einer Mutterschaft der Lohnersatz 
nicht einmal während des achtwöchigen gesetzlichen Arbeitsverbots 
gesichert. Dieses beträgt im ersten Dienstjahr drei Wochen und kann 
nach einem Krankheitsfall gar noch tiefer liegen. Über eine bessere 
Regelung verfügen hin- gegen die rund 900'000 Arbeitnehmerinnen, die 
bei Mutterschaft dank Gesamtarbeitsvertrag oder 
öf-fentlich-rechtlichen Personalreglementen einen weitgehenderen 
Schutz bis hin zu 16 Wochen Er-werbsersatz mit meist 100 Prozent 
Lohnersatz kennen.
Soziales Komitee kämpft für Ja zum Erwerbsersatz bei Mutterschaft
Mit der vorliegenden Änderung des Erwerbsersatzgesetzes wird eine 
stossende Lücke im System der sozialen Sicherheit der Schweiz 
geschlossen. Alle erwerbstätigen Frauen sollen im Falle einer Geburt 
während mindestens 14 Wochen einen 80-prozentigen Lohnersatz 
erhalten. Ein JA am 26. Septem-ber ist sozialpolitisch dringend 
notwendig. Gewerkschaften, Angestellte sowie Berufsverbände und 
Parteien haben sich daher zu einem Komitee zusammengeschlossen und 
kämpfen gemeinsam als „soziales Komitee Ja zum Erwerbsersatz bei 
Mutterschaft“. Die Neuregelung ist für die betroffenen Mütter und 
ihre Familien von grosser Bedeutung. Damit wird ein konkreter 
Schritt zur besseren Ver-einbarkeit von Erwerbsarbeit und 
Familienpflichten geleistet. Weitergehende Regelungen in Gesamt- 
arbeitsverträgen sind möglich . Angestelltenorganisationen und 
Gewerkschaften werden sich konkret für den Erhalt und Ausbau 
weitergehender Regelungen einsetzen. Das Komitee unterstützt die 
Akti-onstage, die anfangs September (insbesondere 2.9. und 7.9.) in 
den Kantonen stattfinden.
Die Finanzierung der Vorlage ist durch Arbeitnehmende und 
Arbeitgebende über die EO-Kasse, sozi-alpartnerschaftlich, 
paritätisch gesichert. Damit werden die Arbeitgebenden gegenüber 
heute deutlich entlastet. Die Arbeitnehmenden leisten einen 
substantiellen und solidarischen Beitrag an die Finan-zierung des 
Erwerbsersatzes bei Mutterschaft.
Komiteemitglieder „Soziales Komitee Ja zum Erwerbsersatz bei 
Mutterschaft“  (alphabetisch):
Christlich soziale Partei CSP
EVP
Grüne Schweiz
Kaufmännischer Verband Schweiz KV Schweiz
Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Schweizerischer Hebammenverband, SHV
Sozialdemokratische Partei der Schweiz SP
Travail.Suisse
Verband Schweizerischer Assistenz- und OberärztInnen VSAO
Vereinigung Schweizer Ärztinnen VSÄ
Zentralverband Staats- und Gemeindepersonal Schweiz
Für weitere Auskünfte: Natalie Imboden, 031 377 01 17.

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