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economiesuisse - Selbstregulierung gestärkt
Anhang zum Swiss Code mit Präzisierungen zu Entschädigungen geht in Vernehmlassung

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Zürich (ots)

Mit zehn Empfehlungen zu Entschädigungen von
Verwaltungsräten und oberstem Management soll die Selbstregulierung 
weiter gestärkt werden. economiesuisse hat dazu einen Anhang zum 
„Swiss Code for Best Practice of Corporate Governance“ in die 
Vernehmlassung geschickt. Zentrale Anliegen sind erhöhte Transparenz 
und verstärkter Einbezug der Aktionäre. Kernpunkte sind: 
- Der Entschädigungsausschuss setzt sich nur aus unabhängigen 
Mitgliedern zusammen. 
- Das Entschädigungssystem wird leistungsgerecht und 
ohne falsche Anreize ausgestaltet. 
- Auf Abgangsentschädigungen oder „goldene Fallschirme“ wird 
grundsätzlich verzichtet, insbesondere auch bei Kontrollwechseln. 
- Jährlich wird ein Entschädigungsbericht den Aktionären vorgelegt. 
- Die Generalversammlung wird zur Stütze der Aktionärsrechte 
verwendet.
Der Swiss Code hat sich seit seiner Verabschiedung vor fünf 
Jahren bewährt: Internationale Vergleiche zeigen, dass die Schweizer 
Unternehmen betreffend Corporate Governance in der Spitzengruppe 
rangieren. Das System der Selbstregulierung funktioniert und sichert 
die notwendige Gestaltungsfreiheit für die Unternehmen. Die 
Empfehlungen werden von den börsenkotierten Unternehmen 
weitestgehend angewendet. Präzisierungsbedarf ergibt sich im Lichte 
der aktuellen Diskussionen bei den Entschädigungen. Auch andere 
Länder verfeinern ihre Instrumente entsprechend.
Wie im Swiss Code vorgesehen, hat für economiesuisse der 
Arbeitsausschuss mit Prof. Peter Böckli konkrete Vorschläge 
ausgearbeitet. Ein analytischer Bericht von Prof. Karl Hofstetter 
diente als Ausgangsbasis. Die Trägerorganisationen des Swiss Codes, 
die Mitglieder von economiesuisse und weitere interessierte Kreise 
können sich nun zu diesem Entwurf äussern. Der abschliessende 
Entscheid fällt in die Kompetenz des Vorstandes von economiesuisse.
Der neue Anhang ist Teil des Swiss Codes und beruht auf der 
Selbstregulierung. Er gibt den Unternehmen Empfehlungen für die 
Ausgestaltung der Entschädigungssysteme und eine über die 
gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Information. Dabei wird die 
Flexibilität bewahrt. So bleibt die Schweiz als Standort 
international erfolgreicher Unternehmen attraktiv.
Die folgenden Texte sind vollständig abrufbar unter 
www.economiesuisse.ch oder www.presseportal.ch:  
- Entwurf des Anhangs zum Swiss Code mit Empfehlungen zu den 
Entschädigungen
- Erläuterungen zum Entwurf
Für Rückfragen stehen am Montag, 2. Juli 2007 im Rahmen einer 
Telefonkonferenz von 14.30 bis 15.30 Uhr Gerold Bührer, Prof. Peter 
Böckli, Prof. Karl Hofstetter zu Verfügung:
Einwahlnummer: 052 267 07 07
Einwahlcode 98 96 61
Weitere Auskünfte Thomas Pletscher: 044 421 35 35 oder 078 603 84 
45,  thomas.pletscher@economiesuisse.ch

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