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economiesuisse - ZEB-Bahnprojekt: Entscheidungsgrundlagen ungenügend
economiesuisse weist die Vernehmlassungsvorlage zurück

Zürich (ots)

Verkehrsinfrastrukturen sind als Standortfaktor
wichtig. Die Vernehmlassungsvorlage zur zukünftigen Entwicklung der 
Bahninfrastruktur (ZEB) erfüllt aber den Parlamentsauftrag für eine 
brauchbare Gesamtschau nicht. Die Kriterien für eine 
Prioritätensetzung fehlen. Zudem birgt die Vorlage erhebliche 
Risiken, die zur Sprengung des finanziellen Gesamtrahmens des FinöV- 
Fonds bzw. zu dessen Überschuldung führen können.
Der finanzielle Gesamtrahmen von CHF 30,5 Mrd. für den 
Eisenbahngrossprojektfonds ist nach wie vor so zu respektieren, wie 
er bei der Abstimmung vom 29. November 1998 Volk und Stände 
präsentiert wurde. Allfällige unvermeidbare Mehrkosten insbesondere 
bei der NEAT sind finanziell voll zu kompensieren und darüber 
hinausgehende Forderungen können nicht erfüllt werden. Die vom 
Bundesrat vorgelegten Verkehrsdaten sind keine genügende Grundlage, 
um eine klare Prioritätensetzung bei den künftigen Ausbauvorhaben im 
Rahmen der ZEB-Vorlage zu gewährleisten. Nach wie vor weiss man 
nicht, wie stark die einzelnen Bahnlinien vergleichsweise 
ausgelastet sind und welches der finanzielle und 
volkswirtschaftliche Nutzen der einzelnen Projekte ist. Man kann 
deshalb nicht von einer Gesamtschau sprechen. Was Not tut, sind 
klare Fakten zu vorhandenen Kapazitäten und Auslastungsgraden der 
verschiedenen möglichen ZEB-Elemente sowie zur deren Rentabilität. 
Nur so kann eine klare Prioritätensetzung im Sinne eines Rankings 
der möglichen Vorhaben und damit ein möglichst effizienter Einsatz 
der verfügbaren öffentlichen Finanzmittel gewährleistet werden. 
economiesuisse weist deshalb die Vernehmlassungsvorlage zur 
Überarbeitung zurück.
In der Vergangenheit hat die Wirtschaft die Vorlagen des Bundesrates 
zur NEAT und zu den Hochgeschwindigkeitsanschlüssen mitgetragen. Sie 
befürwortet auch weitere Ausbauten der Eisenbahninfrastruktur im 
Anschluss an das Paket „Bahn 2000“. Ein effizientes Bahnnetz mit 
einem entsprechenden nachfrageorientierten Schienenangebot ist 
wichtig für den Wirtschaftsstandort. Die kürzlichen Erfahrungen mit 
den Beschlüssen des Parlaments zu den Hochgeschwindigkeits- 
anschlüssen lassen jedoch auch im vorliegenden Fall ein erneutes 
regionales „Wunschkonzert“ mit unabsehbaren verkehrs- und 
finanzpolitischen Konsequenzen befürchten. Die damit verbundenen 
Bestrebungen zur „Ausfinanzierung“ der NEAT-Zusatzkosten bzw. zur 
Lockerung der Bevorschussungslimite und der Rückzahlungsmodalitäten 
sind abzulehnen: Der FinöV-Fonds würde ansonsten unweigerlich 
aufgebläht bzw. überschuldet. Im Interesse gesunder Staatsfinanzen 
gilt es, eine solche Entwicklung unbedingt zu vermeiden.
Rückfragen:
Pascal Gentinetta, Telefon: 044 421 35 12  
pascal.gentinetta@economiesuisse.ch

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