Tous Actualités
Suivre
Abonner Eidg. Personalamt EPA

Eidg. Personalamt EPA

Bundespersonal erhält 2,3 Prozent mehr Lohn

Bern (ots)

Das Personal der Bundesverwaltung erhält im kommenden
Jahr mehr Lohn und zwar im Umfang von 2,3 Prozent der Lohnsumme. Der
Bundesrat hat heute definitiv den am Montag dieser Woche zwischen
Bundesrat Kaspar Villiger und den Personalverbänden ausgehandelten
Lohnerhöhungen zugestimmt.
Die Erhöhung besteht namentlich aus einem Teuerungsausgleich von
1,0 Prozent, einer einmaligen Lohnzulage von 1,0 Prozent sowie der
Aufhebung der Kürzung des sogenannten Ortszuschlags. Gleichzeitig
genehmigte der Bundesrat zwei Verordnungen: Eine Verordnung regelt
letztmals die individuellen Lohnerhöhungen nach dem bis Ende Jahr
gültigen Beamtengesetz (BtG). Die zweite Verordnung legt, gestützt
auf das neue Bundespersonalgesetz (BPG), die Ausrichtung einer
einmaligen Zulage an das Personal der Bundesverwaltung fest.

Kontakt:

Markus Heuberger
Eidg. Personalamt
Tel. +41 31 322 62 52

Thomas Schmutz
Eidg. Personalamt
Tel. +41 31 324 95 42

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

Plus de actualités: Eidg. Personalamt EPA
Plus de actualités: Eidg. Personalamt EPA
  • 07.12.2001 – 11:25

    Der Bundesrat überprüft die Mindestlöhne in Verwaltung

    Bern (ots) - Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob in der Verwaltung und bundesnahen Unternehmen (Swisscom, SRG SSR Idée Suisse, SNB, RUAG, SUVA, etc.) Löhne unter 3'000 Franken netto bezahlt werden. Er hat heute das Postulat von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) vom 9. Mai 2001 entgegegenommen. Mit ihrem Postulat hatte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) den Bundesrat aufgefordert, dafür zu sorgen, ...

  • 03.12.2001 – 16:40

    Voraussichtlich 2,3 % mehr Lohn für Bundespersonal

    Bern (ots) - Dem Personal der Bundesverwaltung sowie den Rentnerinnen und Rentnern der Pensionskasse des Bundes (PKB) wird voraussichtlich ein Teuerungsausgleich von 1,0 Prozent gewährt. Zusätzlich soll das aktive Bundespersonal eine einmalige Lohnzulage von 1,0 Prozent erhalten. Die Kürzung des Ortszuschlags wird aufgehoben. Diese Lohnmassnahmen wurden heute morgen zwischen den Sozialpartnern des Bundes ...

  • 30.11.2001 – 09:50

    Bundespersonalgesetz gilt auch für das Reinigungspersonal

    Bern (ots) - Auch das Reinigungspersonal im Dienste des Bundes wird ab Beginn des kommenden Jahres dem Bundespersonalgesetz (BPG) unterstellt. Der Bundesrat hat heute die Verordnung über das Personal der Reinigungsdienste verabschiedet, die auf dem neuen BPG basiert. Sie wird auf den 1. Januar 2002 in Kraft treten. Vom 1. Januar 2002 an gilt für das Personal der Bundesverwaltung das Bundespersonalgesetz (BPG). ...