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Bundesamt für Strassen ASTRA

Harmonisierung der Führerausweisvorschriften mit EG-Richtlinien

Bern (ots)

Der Bundesrat will die schweizerischen
Führerausweiskategorien mit denjenigen der EG harmonisieren. Die
Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum
Strassenverkehr (VZV) soll deshalb teilrevidiert werden. Die
Änderungsvorschläge sind bei den Kantonen, politischen Parteien sowie
interessierten Verbänden und Organisationen in die Vernehmlassung
geschickt worden.
Die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum
Strassenverkehr (VZV) soll teilrevidiert werden. Ziel ist eine
grösstmögliche Harmonisierung des schweizerischen mit dem
europäischen Führerausweisrecht. Im Vernehmlassungsentwurf wird
vorgeschlagen, die EG-Hauptkategorien (Motorräder, Personenwagen und
ihre Anhänger, schwere Motorwagen) unverändert zu übernehmen.
Die übrigen vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die
Führer und Führerinnen von motorisierten Zweirädern. Sie sollen ab
dem 16. Altersjahr den Führerausweis der Unterkategorie A1 erwerben
und damit Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW fahren dürfen. Im
Gegenzug zur Herabsetzung des Mindestalters soll die Ausbildung
verstärkt werden. Da europäische Vorschriften nur für Fahrzeuge mit
einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bestehen, soll die
Vernehmlassung insbesondere auch aufzeigen, wie die heutigen
Kleinmotorräder in das neue System zu integrieren sind.
Wer ab dem 1. Januar 2003 Fahrzeuge führen will, die mehr als acht
Sitzplätze neben dem Führersitz aufweisen, muss im Besitze des
Führerausweises der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 sein.
Voraussetzung für die Erteilung der Unterkategorie D1 (Kleinbusse mit
max. 16 Sitzplätzen neben dem Führersitz) sind ein Mindestalter von
21 Jahren, eine unbescholtene Fahrpraxis von mindestens einem Jahr
sowie das erfolgreiche Bestehen der Zusatztheorieprüfung (Arbeits-
und Ruhezeit sowie weitere Transportvorschriften) und einer
praktischen Führerprüfung. Bisherigen Inhabern der Kategorie D2 soll
die neue Unterkategorie D1 prüfungsfrei erteilt werden
(Besitzstandwahrung).
Die dem EG-Recht angeglichenen Führerausweiskategorien bedingen
Neuerungen in der Fahrausbildung. So soll künftig das Bestehen der
Theorieprüfung Voraussetzung bilden für die Erteilung des
Lernfahrausweises und die Teilnahme am Verkehrskunde-Unterricht. Die
Vernehmlassung dauert bis am 15. Februar 2002, die vorgeschlagenen
Änderungen sollen am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Bereits seit dem
1. August in Kraft sind neue Vorschriften betreffend die
Mindestausbildung der Führer von Last- und Gesellschaftswagen. Sie
wurden im Rahmen der Umsetzung der bilateralen Verträge
(Landverkehrsabkommen) erlassen.

Kontakt:

Michael Gehrken
Bundesamt für Strassen
Tel. +41 31 324 14 91

Beilagen unter: http://www.astra.admin.ch/d/news/index.html

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation
Pressedienst

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