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Bundesamt für Strassen ASTRA

Wintereinbruch erschwert Durchfahrt über Alpenpässe

Bern (ots)

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) rechnet wegen des Wintereinbruchs
auf den alpenquerenden Routen über den San Bernardino, den
Gotthard-Pass, den Simplon und den Grossen St. Bernhard mit
Einschränkungen für den Verkehr. Für den Schwerverkehr wird auf
diesen Strecken eine Winterausrüstung vorgeschrieben. LKWs, die nicht
entsprechend ausgerüstet sind, werden angehalten. Die Kantone haben
wegen des Wintereinbruchs einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst
eingerichtet.
Mit Blick auf die nach dem Unfall im Gotthard-Strassentunnel
entstandene ausserordentliche Lage auf den Strassen haben die Kantone
Graubünden, Uri, Tessin und Wallis zwar ihren Winterdienst verstärkt
und einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dennoch dürfte
der Wintereinbruch insbesondere auf der San-Bernardino-Route und dem
Gotthard-Pass, aber auch auf den Routen Simplon und Grosser St.
Bernhard zu Problemen führen. Die Kantone haben bereits angekündigt,
dass mit Einschränkungen gerechnet werden muss. Konkret kann es mit
Blick auf die Verkehrssicherheit zu Schliessungen der einzelnen
Routen für Stunden, bei zusätzlicher Lawinengefahr allenfalls von
einigen Tagen kommen. Davon wären in einer ersten Phase
erfahrungsgemäss vor allem die Sattel- und Lastenzüge betroffen. Der
Schwerverkehr würde in diesen Fällen in Stauräume eingewiesen, wo
eine allfällige Weiterfahrt abgewartet werden müsste. Für den
gesamten Schwerverkehr empfiehlt sich angesichts des Wintereinbruches
die grossräumige Umfahrung der Schweiz beziehungsweise die Nutzung
des ausgebauten Bahnangebotes.
Schneeketten-Obligatorium wird signalisiert
Im Hinblick auf weitere Schneefälle haben die Kantone in
Abstimmung mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) zudem weitere,
bereits erprobte Massnahmen in die Wege geleitet. Auf allen Routen
soll bei starken Schneefällen eine Winterausrüstungspflicht
(Winterreifen, Spikes, Schneeketten) verfügt werden. In Extremfällen
werden die kantonalen Polizeibehörden ein Schneeketten-Obligatorium
verfügen. Fahrzeuge, die nicht entsprechend ausgerüstet sind, werden
angehalten und müssen zuwarten, bis die Strassenverhältnisse mit
Blick auf die Verkehrssicherheit eine Weiterfahrt erlauben. Der Bund
hat die Kantone gebeten, die entsprechenden Vorschriften streng zu
kontrollieren und durchzusetzen.

Kontakt:

Eidg. Departement für Umwelt, Energie,
Kommunikation (UVEK)

Presse- und Informationsdienst
Michael Gehrken, Bundesamt für Strassen,
Tel. +41 31 324 14 91.

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