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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

ASTAG: Verlagerung realistisch betreiben

Bern (ots)

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG teilt
die verbreitete Auffassung, wonach eine massive Verkehrsverlagerung
von der Strasse auf die Schiene mit den vorhandenen Instrumenten
nicht zu bewerkstelligen ist. Der Verband betont aber, dass sich der
verfassungsmässige Verlagerungsauftrag einzig auf den
grenzüberschreitenden, alpenquerenden Güterverkehr bezieht. Es ist
denn auch grundsätzlich gar nicht möglich, Binnenverkehre wie etwa
die Kehrichtabfuhr, die Heizöllieferung oder Transporte von und zu
Baustellen etc. über die Bahn abzuwickeln. Der Einsatz von Lastwagen
ist ebenso für die Feinverteilung, u.a. die Belieferung der
Lebensmittelläden meist zwingend gegeben. Dennoch und
bedauerlicherweise werden auch diese nicht verlagerbaren Transporte
voll mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA besteuert.
Bei der Frage, welche zusätzlichen Massnahmen getroffen werden
könnten, um den Transit durch die Alpen auf die Schiene zu bringen,
erinnert die ASTAG an die Bestimmungen des Landverkehrsabkommens.
Danach gilt die freie Wahl des Verkehrsmittels. Das heisst, die
europäischen Transporteure können selbst entscheiden, welcher
Verkehrsträger die Transportaufgabe übernimmt. Auch die Höchstsätze
der Abgaben, welche der Transporteur in Form der LSVA an den Staat zu
bezahlen hat, sind exakt definiert. Vor diesem Hintergrund ist sehr
fraglich, ob die EU für zusätzliche Gebühren wie Börsengebote oder
Tunnelzölle ein offenes Ohr haben wird. Die bisherigen Reaktionen der
ausländischen Partnerverbände der ASTAG deuten jedenfalls nicht
darauf hin. Weiter stipuliert das Landverkehrsabkommen in klarer
Weise das sogenannte Diskriminierungsverbot. Ausländische und
schweizersiche Strassenbenützer müssen gleich behandelt werden, was
im Sinne des fairen Wettbewerbs unerlässlich ist.
Das Landverkehrsabkommen gibt keinen Spielraum für zusätzliche
Lasten gegenüber den Transporteuren der EU. Aufgrund des
Diskriminierungsverbotes sind auch keine einseitigen Massnahmen
gegenüber dem schweizerischen Güterverkehr zulässig. Sollten trotz
dieser deutlichen Vorgabe internationalen Rechts Ansätze erkennbar
werden, welche auf eine Benachteiligung der inländischen
Transporteure hindeuten, würde sich die ASTAG entschieden dagegen zur
Wehr setzen. Um dem Grundsatz der Verkehrsverlagerung realistisch
nachzuleben, muss der Bahngüterverkehr an Qualität gewinnen, das
heisst an Schnelligkeit und Pünktlichkeit zulegen. Es braucht
insbesondere eine optimale Zusammenarbeit mit den Bahnen unserer
nördlichen Nachbarländer und Italiens. Die Strassentransporteure sind
zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit und beweisen dies, indem
sie kombinierte Verkehre betreiben, namentlich mit Containern und
Wechselpritschen.

Kontakt:

ASTAG
Beat Keiser
Pressesprecher
Mobile: +41/79/653'89'35

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