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EAV: Kein MWST-Sondersatz für Bergbahnen

Bern (ots)

11. Sep 2002 (ESTV) Steuerbegünstigungen im Rahmen der
Mehrwertsteuer (MWST) sind nach Ansicht des Bundesrates nicht der 
richtige Weg, um die Wettbewerbsfähigkeit der Bergbahnen zu fördern. 
Unterstützung soll durch andere gezielte Massnahmen erfolgen, wie 
sie in der verabschiedungsreifen "Botschaft über Verbesserung von 
Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus " 
vorgeschlagen werden. Der Bundesrat ist daher nicht bereit, die 
Einführung eines MWST-Sondersatzes für die Leistungen der Bergbahnen 
zu prüfen, wie das Nationalrat Jean-Michel Cina (CVP/VS) in einer 
Interpellation angeregt hatte.
Nationalrat Cina hatte in seiner Interpellation unter anderem 
gefragt, ob der Bundesrat bereit sei, gesetzliche Änderungen zu 
prüfen, um die Einführung eines Sondersatzes der MWST für die 
Leistungen der Bergbahnen zu erlauben.
Der Bundesrat hält in seiner Anwort fest, dass die Tourismusbranche 
ein unerlässlicher Faktor des Bruttosozialprodukts der Schweiz sei. 
Analysen der wirtschaftlichen Lage hätten die mangelnde 
Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Tourismusbranche 
aufgezeigt. Deshalb setze sich die Landesregierung für eine 
Tourismusföderung ein, die auch die Situation der Bergbahnen 
berücksichtigen soll. In der "Botschaft über Verbesserungen von 
Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus ", die 
demnächst verabschiedet werden soll, würden den eidgenössischen 
Räten verschiedene zielgerichtete Massnahmen zur Verbesserung der 
Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus und damit auch der Bergbahnen 
vorgeschlagen.
Gemäss Bundesrat wird der MWST-Sondersatz im Zusammenhang mit der 
Bergbahnunterstützung als untaugliche Massnahme erachtet, weil diese 
flächendeckend ausgerichtet ist, mit der Folge, dass sie allen 
zugute kommt, ohne Rücksicht darauf, ob überhaupt ein Bedarf 
besteht. Steuerbegünstigungen im Rahmen der MWST seien daher nicht 
der richtige Weg, um die Wettbewerbsfähigkeit der Bergbahnen zu 
fördern, da diese einzig einer indirekten Subventionierung 
gleichkämen anstelle gezielter Massnahmen.
Aus den angeführten Gründen ist der Bundesrat nicht bereit, eine 
gesetzliche Änderung zu prüfen, um die Einführung eines MWST- 
Sondersatzes für die Leistungen der Bergbahnen zu erlauben.
Auskunft:
Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. (031) 325 77 40
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
CH-3003 Bern
http://www.estv.admin.ch

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