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EAV: Doppelbesteuerungsabkommen mit den Republiken Estland und Litauen

Bern (ots)

11. Sep 2002 (ESTV) Der Bundesrat hat heute die beiden
Botschaften über die Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland und 
Litauen zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet. Er legt in 
diesen Botschaften die Besonderheiten der neuen Abkommen dar und 
ersucht die Bundesversammlung diesen zuzustimmen.
Am 27. Mai 2002 wurde in Bern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der 
Republik Litauen betreffend die Einkommens- und Vermögenssteuern 
unterzeichnet, am 11. Juni 2002 folgte jenes mit der Republik 
Estland.
Die Abkommen bieten den investierenden Unternehmen neben der 
Beseitigung der Doppelbesteuerung auch einen gewissen 
institutionellen Schutz im Fiskalbereich, z.B. vor Diskriminierung. 
Sie stellen zudem sicher, dass die schweizerischen Unternehmen im 
Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen Staaten keine 
steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile erleiden.
Die vorliegenden Abkommen folgen weitestgehend dem Musterabkommen 
der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 
(OECD) und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die 
interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss der Abkommen 
zugestimmt.
Botschaft und Abkommenstexte werden demnächst im Bundesblatt 
veröffentlicht.
Auskunft:
Christoph Schelling, Eidg. Steuerverwaltung, 031 323 01 82
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
CH-3003 Bern
http://www.estv.admin.ch

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