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Fraport: Guter Tag für Luftverkehrswirtschaft und Region
Bender: Ausbau schafft Wachstum und Arbeitsplätze

Frankfurt (ots)

Als "einen guten Tag für die deutsche
Luftverkehrswirtschaft und die Zukunft der Region im europäischen 
Standortwettbewerb" bezeichnete die Fraport AG das Urteil des 
Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel zum Frankfurter 
Flughafenausbau. Vorstandschef Dr. Wilhelm Bender erklärte in einer 
ersten Stellungnahme, der Richterspruch messe der Erweiterung des 
zentralen Luftverkehrsdrehkreuzes Deutschlands ein überragendes 
öffentliches Interesse bei. Der Flughafenausbau sei nicht nur eine 
nationale Aufgabe zur Sicherung der Zukunfts- und 
Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandortes Deutschland, er 
gewährleiste auch die wirtschaftliche Prosperität von Frankfurt und 
der Rhein-Main-Region, die von der akuten Wirtschafts- und 
Finanzkrise stark betroffen sei.
Bender unterstrich, dass die Fraport AG beim Flughafenausbau "voll
im Zeitplan" sei. Die anvisierte Inbetriebnahme der Landebahn 
Nordwest zum Winterflugplan 2011 sei "eine realistische Zielvorgabe".
Wörtlich sagte Bender: "Unsere Devise lautet: Alle Kraft dem Ausbau. 
Wir stärken mit diesem größten privaten Investitionsvorhaben in 
Europa kurzfristig die Bauindustrie, tragen damit aktiv zur 
Überwindung der Wirtschaftskrise bei, sichern und schaffen neue 
Arbeitsplätze und stärken die Wirtschaftskraft der Region, in der 
300.000 Menschen vom Flughafen leben."
Den Richterspruch in Sachen Nachtflüge kommentierte der für den 
Flughafenausbau verantwortliche stellvertretende Vorstandsvorsitzende
Dr. Stefan Schulte mit dem Hinweis, das Gericht habe dem Bedürfnis 
der Anwohner auf Nachtruhe ein stärkeres Gewicht als den 
Wettbewerbsinteressen der Fluggesellschaften beigemessen. Mit ihrem 
Antrag auf ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr im 
Planfeststellungsverfahren sei die Fraport der Empfehlung der 
Mediation gefolgt. Die Planfeststellungsbehörde habe dann bei der 
Abwägung zwischen den Interessen des Luftverkehrs einerseits und des 
Schutzbedürfnisses der Anrainer andererseits 17 Flugbewegungen in der
Nacht zugelassen. Dies sei erheblich weniger als die 40 Nachtflüge, 
die heute im Durchschnitt registriert würden. Außerdem habe die 
Behörde anderweitige richterliche Urteile zum Interessenausgleich mit
in ihre Überlegung einbezogen. Wörtlich sagte Schulte: "Letztendlich 
wird die Frage aller Voraussicht nach höchstrichterlich entschieden."
Bender und sein Nachfolger Schulte riefen die Nachbarschaft des 
Flughafens zu einem ebenso vernünftigen wie fairen Dialog auf. Im 
Interesse der Bürger gehe es beispielsweise darum, fluglärmmindernde 
Verfahren, wie sie derzeit im Forum Flughafen und Region unter 
aktiver Beteiligung der Fraport erarbeitet werden, zu entwickeln. Die
Luftverkehrsindustrie habe sich zu diesem nachhaltigen Ziel selbst 
verpflichtet und werde weitere intensive Anstrengungen unternehmen - 
am Flugzeug selbst, im An- und Abflug wie auch am Boden und in der 
Bahnenbelegung.
Abschließend verwiesen die Fraport-Vorstände darauf, dass das 
Unternehmen aus eigenem Antrieb bereits vor dem Kasseler 
Richterspruch mit der Ersatzaufforstung begonnen habe. So seien 
bereits über 40.000 Bäume und Sträucher gesetzt worden. Zum guten 
Nachbarschaftsverständnis von Fraport gehöre es, auch frühzeitig 
Ersatz zu leisten und den guten Willen zur Kompensation zu 
demonstrieren.
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Druckfähiges Bildmaterial zum Flughafen Frankfurt und zur Fraport AG 
steht im Internet unter www.fraport.de , Menüpunkt "Presse", 
Unterpunkt "Bildarchiv" kostenlos zum Download zur Verfügung.
Unter http://fraport.cms-gomex.com bieten wir für Fernsehredaktionen 
außerdem kostenloses Footage-Material zum Download an. 
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Pressekontakt:

Fraport AG
Unternehmenskommunikation
Pressestelle (UKM-PS) Telefon: 069 690-70555
60547 Frankfurt am Main Telefax: 069 690-55071

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