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Bundesamt für Verkehr BAV

Railion AG erhält Sicherheitsbescheinigung für den Netzzugang in der Schweiz

Bern (ots)

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat der Railion
Deutschland AG am 3. Dezember 2004 eine aktualisierte 
Sicherheitsbescheinigung erteilt. Dieses Tochterunternehmen der 
Deutschen Bahn AG darf neu im Rahmen einer internationalen 
Gruppierung Güterzüge im Nord-Süd- Verkehr über den Gotthard führen. 
Gemäss Artikel 24 des 2002 in Kraft getretenen Landverkehrsabkommen 
Schweiz - EU (LVA) hat eine internationale Gruppierung von Bahnen in 
allen Ländern der EU und in der Schweiz Anspruch auf Netzzugang im 
Güter- und Personenverkehr. Sie erhält für grenzüberschreitende 
Verkehrsleistungen Zugangsrechte (gemäss ursprünglicher EU- 
Richtlinie 91/440) in den Staaten, in denen die ihnen 
angeschlossenen Eisenbahnunternehmen ihren Sitz haben, sowie 
Transitrechte in den dazwischen liegenden Staaten.
Konkret heisst es, dass z.B. ein deutscher Güterzug durch die 
Schweiz nach Italien fahren kann. Während dieser Fahrt darf dieser 
Zug aber keine Güter in der Schweiz auf- oder abladen.
Die Bedingungen
Als Voraussetzung für den Netzzugang muss eine internationale 
Gruppierung im Besitze einer Netzzugangsbewilligung (oder Lizenz) 
und einer Sicherheitsbescheinigung sein. Für ihre Erteilung ist in 
der Schweiz das BAV zuständig.
Die Netzzugangsbewilligung ist unternehmensbezogen. Bei der Prüfung 
des Gesuchs wird vor allem die Organisation des Bahnunternehmens 
untersucht. Die Netzzugangsbewilligung bestätigt somit, dass das 
Unternehmen zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich 
geeignet arbeiten kann.
Im Rahmen des LVA anerkennen die EU-Länder und die Schweiz die 
Netzzugangsbewilligung gegenseitig, die von einer der beiden 
Vertragsparteien erteilt wurde.
Im vorliegenden Fall ist die Firma Railion Deutschland AG im Besitz 
einer Lizenz, die von Deutschland erteilt wurde und die aufgrund des 
LVA die Schweiz als Netzzugangsbewilligung anerkannt hat.
Die Sicherheitsbescheinigung wird streckenbezogen erteilt und ist in 
Regel bis zum nächsten Fahrplanjahr gültig: Will eine internationale 
Gruppierung den Netzzugang in der Schweiz, dann braucht sie für die 
Strecken, die sie befahren will, die entsprechende 
Sicherheitsbescheinigung.
Was prüft das BAV?
Vor einer Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung prüft das BAV, ob 
die beantragten Strecken sicher befahren werden können. Dazu hat das 
Unternehmen eine umfangreiche Dokumentation vorzulegen: die 
Beschreibung ihres Sicherheitsmanagement-Systems, eine Risikoanalyse 
der vorgesehenen Verkehrsabwicklung und darauf abgestützte 
Sicherheitsmassnahmen, eine Liste des in sicherheitsrelevanten 
Funktionen eingesetzten Personals mit dessen Ausbildung und 
Qualifikation, eine Liste der einzusetzenden Fahrzeuge und deren 
Zulassung, ein Vergleich der streckenbezogenen Fahrzeuganforderungen 
mit den tatsächlichen Fahrzeugeigenschaften, ein 
Haftpflicht-Versicherungsnachweis, sowie eine Erklärung, dass die 
Sicherheitsbestimmungen auf den zu benutzenden Strecken eingehalten 
werden. Sind diese Unterlagen in einer die Sicherheitsanforderungen 
genügend berücksichtigender Form vorhanden, sind die Bedingungen 
gemäss Netzzugangsverordnung erfüllt und die 
Sicherheitsbescheinigung muss erteilt werden.
Im August 2004 hatte die Firma Railion das Gesuch für die Erneuerung 
der bestehenden Sicherheitsbescheinigung (gültig für die Strecke 
(Konstanz) – Kreuzlingen – Romanshorn – Rorschach – St. Margrethen - 
(Lustenau)) und für deren Erweiterung auf die Gotthardstrecke sowie 
bis Buchs SG eingereicht.
Das BAV hat das Gesuch geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass 
diese Firma die Bedingungen für eine erweiterte 
Sicherheitsbescheinigung erfüllt. Die aktualisierte 
Sicherheitsbescheinigung ist ab Ausstellungsdatum bis zum 
Fahrplanwechsel vom 11. Dezember 2005 gültig. Ab sofort steht es 
Railion AG frei, Güterverkehr auch über die Gotthardachse durch die 
Schweiz zu führen.
Auch die SBB Cargo AG bietet im Nord-Süd-Korridor gemeinsam mit 
ihren ausländischen Tochterunternehmungen 
Gütertransportdienstleistungen „aus einer Hand“ an.
Die aktuelle Liste der Sicherheitsbescheinigungen kann auf der BAV- 
Website http://www.bav.admin.ch/download/businessinfo/1005.pdf 
eingesehen werden.
Bern, 3. Dezember 2004 
Bundesamt für Verkehr
Auskünfte:
Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43

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