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Gesetzesentwurfes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Bern (ots)

Überzeugt von der Notwendigkeit, die Mittel zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit zu verbessern und zu harmonisieren,
unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesentwurf, der
verschiedene Massnahmen vorsieht um die Schwarzarbeit weniger
attraktiv zu machen - namentlich durch Verstärkung der Kontrollen und
Sanktionen. Die Schwarzarbeit ist ein gravierendes und schädliches
Phänomen. Sie ist die Ursache von zahlreichen Problemen, wie zum
Beispiel: Gefährdung des Arbeitnehmerschutzes, Konkurrenzverzerrungen
in den Wirtschaftsbranchen, Ausfall von Einnahmen für die
Steuerverwaltung und die Sozialversicherungen.
Die umfassenden Vorarbeiten, die in Zusammenarbeit mit Kantonen
und verschiedenen Wirtschaftsakteuren geleistet wurden, haben
gezeigt, dass zwar die heutige materielle Gesetzgebung ausreichend
ist, soweit sie die Schwarzarbeit verbietet, dass aber der Vollzug
problematisch ist. Der Begriff der Schwarzarbeit umfasst zahlreiche
Sachverhalte (wie die versteckte Beschäftigung von ausländischen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Verletzung der Meldepflicht
beim Fiskus in Bezug auf gewinnbringende Aktivitäten oder die
Verletzung der Meldepflicht bei den Sozialversicherungen in Bezug auf
die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern), die in
einer Vielzahl von Gesetzen mit unterschiedlichen Vollzugsbehörden
geregelt sind. Diese Situation bringt es mit sich, dass jede Behörde
ihre Kontrollen nach einem eigenen System durchführt, ohne
Koordination mit den anderen Vollzugsorganen. Überdies kümmert sich
jede Behörde nur um die Anwendung der «eigenen» Gesetzgebung. Dies
hat zur Folge, dass die Ressourcen zerstreut sind und eine
Gesamtsicht über das Ausmass der Schwarzarbeit fehlt.
Um diese Lücken zu schliessen sieht der Entwurf vier
Massnahmenkategorien vor:
  • administrative Erleichterungen bei den Sozialversicherungen, durch Einführung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für kleinere wirtschaftliche Tätigkeiten (Tätigkeiten im Haushalt, vorübergehende oder sehr begrenzte Tätigkeiten);
  • Verpflichtung der Kantone, eine kantonale Behörde oder Kontrollkommission mit verstärkten Kontrollkompetenzen zu bezeichnen, mit der Möglichkeit, die Sozialpartner einzubeziehen;
  • Vernetzung der Administrativdaten und die Pflicht, die Resultate der Kontrollen bei den Arbeitgebern zu kommunizieren;
  • Verschärfung der Sanktionen im Bereich des Ausländerrechts und der Sozialversicherungen sowie die Einführung einer neuen Sanktion, nämlich die Möglichkeit des Ausschlusses vom öffentlichen Beschaffungswesen.
In einem zweiten Schritt wird das Projekt noch ergänzt mit einer
Informationskampagne, die zum Ziel haben wird, die betroffenen
Wirtschaftsakteure zu sensibilisieren.

Kontakt:

Daniel Veuve, seco
Direktion für Arbeit
Rechtsdienst
Tel. +41/31/322'29'31

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