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Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Landwirtschaftsbetriebe: Steueraufschub bis zur effektiven Realisierung des Kapitalgewinns

Bern (ots)

Liquidationsgewinne, welche bei der Stilllegung oder
Verpachtung von Landwirtschaftsbetrieben erst auf dem Papier
anfallen, sollen so lange von der direkten Bundesteuer befreit
bleiben, bis sie durch Verkauf der Liegenschaften effektiv realisiert
werden. Im Sinne einer strukturpolitischen Sofortmassnahme hat die
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in Zusammenarbeit mit der
Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) entschieden, einen
diesbezüglichen von den kantonalen Veranlagungsbehörden gewährten
Besteuerungsaufschub auch bei der direkten Bundessteuer zu
übernehmen. Um diese Regelung einer dauerhaften gesetzgeberischen
Lösung für alle Selbständigerwerbenden zuzuführen, ist der Bundesrat
bereit, eine entsprechende Motion von Nationalrätin Elvira Bader
(CVP/SO) als Postulat entgegen zu nehmen.
Sobald ein Landwirtschaftsbetrieb stillgelegt oder verpachtet
wird, findet eine Überführung der Liegenschaft vom Geschäfts- ins
Privatvermögen statt. Dadurch entstehen steuerbare
Liquidationsgewinne, selbst wenn diese erst auf dem Papier anfallen.
Gemäss der Motionärin wird der Strukturwandel in der Landwirtschaft
durch diese fiskalischen Belastungen negativ beeinflusst.
Der Bundesrat ist sich der Problematik der Besteuerung noch nicht
effektiv realisierter Kapitalgewinne bewusst. Im Sinne einer
strukturpolitischen Sofortmassnahme zu Gunsten der Landwirtschaft hat
die ESTV in Zusammenarbeit mit der SSK entschieden, einen von den
kantonalen Veranlagungsbehörden gewährten Besteuerungsaufschub auch
für die direkte Bundessteuer zu übernehmen. Spätestens am 1. Januar
2005 soll diese Konzession durch eine gesetzgeberische Lösung für
alle Selbständigerwerbenden abgelöst werden, die zur Zeit im Rahmen
der Vernehmlassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform II erarbeitet
wird. Deshalb erklärt sich der Bundesrat bereit, die Motion Bader als
Postulat entgegen zu nehmen.

Kontakt:

Niklaus Sommerer, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. +41/31/322'73'69;
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Kommunikation, 3003 Bern,
Tel. +41/31/322'60'33, Fax +41/31/323'38'52,
e-mail: info@gs-efd.admin.ch, Internet: www.efd.admin.ch

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