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Wettbewerbskommission (Weko)

weko: Die Weko erlässt vorsorgliche Massnahmen betreffend ETA SA

(ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat mit Verfügung vom 18. November 2002, gestützt auf eine mit der ETA SA Fabriques d'Ebauches (ETA SA) ausgehandelten einvernehmlichen Regelung, vorsorgliche Massnahmen angeordnet. Damit verpflichtet die Weko die ETA SA, die Lieferungen an ihre Kunden für die Dauer der Untersuchung fortzuführen, im Umfang von 85% Rohwerken und 15% Fertigwerken.

Die ETA SA liefert einen Teil ihrer Rohwerke an Uhrenfabrikanten. 
Mit einem Schreiben an mehrere Kunden erklärte sie, die Lieferungen 
von Rohwerken ab Januar 2003 zu reduzieren und ab Januar 2006 
einzustellen und stattdessen nur noch Fertigwerke zu liefern. 
Aufgrund dieser Ankündigung reichten mehrere Uhrenfabrikanten bei 
der Weko Anzeige gegen die ETA SA ein und ersuchten zudem um Erlass 
von vorsorglichen Massnahmen.
Eine am 3. Oktober 2002 vom Sekretariat der Weko eröffnete 
Vorabklärung ergab Anhaltspunkte, dass die ETA SA eine beherrschende 
Stellung im Markt für Rohwerke für mechanische Uhrwerke hat und 
diese Position möglicherweise missbraucht. Mit der am 4. November 
2002 eröffneten Untersuchung wird nunmehr eingehend abgeklärt, ob 
und wenn ja in welchem Ausmass das Verhalten der ETA SA gegen das 
Kartellgesetz verstösst.
Im laufenden Verfahren hat sich die ETA SA bereit erklärt, ihre 
Lieferungen an die derzeitigen Kunden für die Dauer der Untersuchung 
der Weko fortzuführen, im Umfang von 85% Rohwerken und 15% 
Fertigwerken. Die derzeitigen Erkenntnisse der Weko erlauben den 
Schluss, dass damit die bestehende Wettbewerbssituation aufrecht 
erhalten werden kann. Die Weko hat daher die Verpflichtung der ETA 
SA in Form einer einvernehmlichen Regelung in die Anordnung von 
vorsorglichen Massnahmen aufgenommen.
Kontaktpersonen
Prof. Walter Stoffel
079 436 81 49
Patrick Krauskopf
076 567 14 07 
patrick.krauskopf@weko.admin.ch
Dieser Text ist auch auf unserer Website erhältlich

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