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BA: BA: Gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Riad: zeitlich koordinierte Aktion in fünf Kantonen

Bern (ots)

Bern, 9. Januar 2004. Im Rahmen der
Terrorismus-Ermittlungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem 
Terroranschlag in Riad, hat die Bundeskriminalpolizei (BKP) am 
Donnerstag, 8. Januar 2004, eine zeitlich koordinierte Polizeiaktion 
in fünf Kantonen durchgeführt. Dabei hat die BKP unter der Leitung 
der Bundesanwaltschaft (BA) und in Zusammenarbeit mit den kantonalen 
Polizeikräften acht Personen ausländischer Herkunft verhaftet. Diese 
werden der logistischen Unterstützung einer kriminellen Organisation 
verdächtigt. Weiter wurden Hausdurchsuchungen in den Kantonen Waadt, 
Genf, Aargau, Bern und Zürich sowie Einvernahmen durchgeführt.
Am 20. Mai 2003 eröffnete die Bundesanwaltschaft ein 
gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem 
Anschlag in Riad vom 12. Mai 2003, bei dem ein Schweizer 
Staatsangehöriger getötet wurde. Das Ermittlungsverfahren war 
anfangs gegen unbekannt wegen Verdachts auf Beteiligung an einer 
kriminellen Organisation und Unterstützung einer kriminellen 
Organisation (Art. 260ter StGB), Mord (Art. 112 StGB), Gefährdung 
durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB) und 
einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB) eröffnet worden. Die 
Ermittlungen führten am Donnerstag zur Verhaftung von acht Personen 
ausländischer Herkunft durch die Bundeskriminalpolizei, die dabei 
von den Polizeibehörden in den betroffenen Kantonen unterstützt 
wurde. Die Verdächtigen wurden unter dem Vorwurf der logistischen 
Unterstützung einer kriminellen Organisation in Untersuchungshaft 
genommen. Die Polizei befragte etwa zwanzig Auskunftspersonen und 
nahm ausserdem verschiedene Hausdurchsuchungen vor.
Ungefähr hundert Beamte der BKP, hervorragend unterstützt von 
kantonalen Polizeikräften, wurden gleichzeitig in den Kantonen 
Waadt, Genf, Aargau, Bern und Zürich eingesetzt.
Mit Rücksicht auf die im Rahmen der laufenden Ermittlungen 
durchgeführten Aktionen und auf den weiteren Verlauf des Verfahrens 
ist es den Strafverfolgungsbehörden im Augenblick nicht möglich, 
weitere Angaben zu machen. Für die Betroffenen gilt die 
Unschuldsvermutung.
Die Informationsverantwortliche:
Andrea Sadecky, stv. Informationschef BA, Tel. 031/324 324 0
Danièle Bersier, Informationsverantwortliche fedpol, Tel. 031/323 13 
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