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HEV Schweiz: Erneuter Versuch einer Mietrechtsrevision?

Zürich (ots)

Die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für
Wohnungswesen (EKW) für einen erneuten Anlauf zur Änderung des
Mietrechts geht in die richtige Richtung. Der Entscheid über die
Lancierung der Vorlage liegt nun bei Bundesrat Deiss.
Von Mieter- wie Vermieterseite wird das geltende Recht - aus
diversen Gründen -  immer wieder kritisiert. Die Eidgenössische
Kommission empfiehlt dem Bundesrat einen erneuten Anlauf für eine
Mietrechtsrevision zu nehmen. Das Stimmvolk hatte 2003 und 2004 kurz
nacheinander zuerst der Volksinitiative des Mieterverbandes für eine
krasse Verschärfung des Mietrechts mit 67%-Neinstimmen eine deutliche
Abfuhr erteilt. Danach wurde auch der  Gegenvorschlag einer
Mietrechtsrevision von Bundesrat und Parlament (und damit eine
Abkoppelung von den Hypothekarzinsen) mit rund 64% Nein-Stimmen
verworfen.
Die Kommission hat dieser Situation Rechnung getragen und bei
ihrem Vorschlag die Lehren aus den beiden Volksabstimmungen vom Mai
03 und vom Februar 04 gezogen. Die Parteien sollen vom Gesetz nicht
auf ein bestimmtes System zur Mietzinsanpassung gezwungen werden. Die
Mietzinsen werden jedoch nicht dem freien Spiel des Marktes
überlassen. Das Gesetz legt zum Schutz der Mieter die Grenzen für das
Anpassen der Mieten fest, den Parteien wird aber für die Wahl des
Modells zur Mietzinsgestaltung mehr Freiraum gelassen. Die Parteien
können sich beim Mietvertragsabschluss entweder für die Kostenmiete
(d.h. die Anpassung der Mieten an Kostenveränderungen) oder die
Ausrichtung der Mieten nach der Teuerung entscheiden. Das
Kostenmodell ist ähnlich dem heutigen Recht, wird zur
Berücksichtigung an die veränderte Lage auf dem Hypothekarmarkt aber
optimiert: Massgebend sollen nicht mehr die variablen Zinsen der
Kantonalbank, sondern der durchschnittliche Zins aller Hypotheken
gemäss Erhebung der Nationalbank sein. Die Überprüfung der
Missbräuchlichkeit würde im Kostenmodell ausschliesslich anhand der
Bruttorendite erfolgen. Im Modell der Teuerungsanpassung würde die
Missbrauchsüberprüfung ausschliesslich nach den Mieten für
vergleichbare Mietobjekte erfolgen. Die vorgeschlagene Lösung der
Kommission würde gegenüber dem heutigen Recht eine Klärung und mehr
Transparenz bringen. Das heutige Recht ist daher so kompliziert, weil
es Kosten- und Marktelement in undurchsichtiger Weise miteinander
verknüpft. Der neue Vorschlag würde demgegenüber eine klare Trennung
bringen, indem in jedem Mietverhältnis ausschliesslich das
vereinbarte System zur Anwendung käme.
Der Kommissionsvorschlag berücksichtigt auch, dass der
Mietwohnungsmarkt keine einheitliche Eigentümerstruktur hat: Die
überwiegende Zahl der Mietobjekte gehört Privaten (ca. 60%), daneben
gibt es Genossenschaften, institutionelle Anleger etc. Die privaten
Eigentümer und Genossenschaften sind stark von den
Finanzierungskosten abhängig; Hypozinsen stellen für sie den grössten
Kostenpunkt dar. Es ist daher wichtig, dass private Vermieter und
Genossenschaften die Mieten an Veränderungen des Hypothekarzinses
anpassen können. Institutionelle Vermieter, wie Pensionskassen
benötigen dagegen keine Hypotheken zur Finanzierung, die Ausrichtung
der Mieten nach der Teuerung ist daher für ihre Verhältnisse das
angemessenere System. Der HEV Schweiz hält den Kommissionsvorschlag
daher auch im Sinne eines Interessenausgleiches für prüfenswert.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die
Dachorganisation der schweizerischen Hauseigentümer; der
Zusammenschluss von über 265'000 Personen aus der deutschen Schweiz.
Er setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und
Erhaltung des Wohn-, Wohnungs- und Grundeigentums in unserem Land
ein.

Kontakt:

HEV Schweiz
Monika Sommer
Vizedirektorin HEV Schweiz
Tel. +41/44/254'90'20

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