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Der Bund verbietet Deformationsgeschosse

Bern (ots)

Deformationsmunition darf künftig in der Schweiz von
Privaten nur noch für die Jagd erworben, hergestellt oder eingeführt
werden. Dies legt die Verordnung über verbotene Munition des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements fest. Die Verordnung
zum Waffengesetz wurde von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold
unterzeichnet und tritt auf 1. März in Kraft.
Polizei- und Militärbehörden sind von dem Verbot ausgenommen. Sie
unterstehen nicht dem Waffengesetz, auf das sich die Verordnung
stützt. Die Bewaffnung der Militärbehörden richtet sich nach der
Militärgesetzgebung, diejenige der kantonalen Polizeikorps nach dem
jeweiligen kantonalen Recht.
Deformationsmunition birgt ein besonderes Gefahrenpotential in
sich. Das sogenannte Aufpilzen der Geschosse beim Aufprall führt zu
schwereren Verletzungen als bei den übrigen Munitionsarten.
Bisher war gemäss der Waffenverordnung (Art. 17) der Erwerb, die
Herstellung und die Einfuhr u.a. von Munition mit Hartkerngeschossen
oder Geschossen, die einen Explosivsatz oder Gift enthalten,
verboten. Deformationsgeschosse waren jedoch davon nicht betroffen
und damit auf dem Markt erhältlich.
Bei der Jagd darf weiterhin Deformationsmunition eingesetzt
werden. Die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Schusses wird mit
dieser Munitionsart erhöht: Ein getroffenes Tier bricht beim ersten
Schuss an Ort und Stelle zusammen und kann sich nicht noch in schwer
zugängliches Gelände zurückziehen.

Kontakt:

Claude Mebes
Leiter der Zentralstelle Waffen
Bundesamt für Polizei
Tel. +41/31/323'71'93

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