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Zusatzbotschaft zu Gerichtsstandorten

Bern (ots)

Bundesrat fasst formell Beschluss über Verabschiedung
der Zusatzbotschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege
Der Bundesrat hat am Freitag zum Standort der neuen Gerichte eine
Zusatzbotschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege zuhanden des
Parlaments verabschiedet. Damit hat er über seinen Vorschlag, die
neuen Gerichte in Freiburg und Aarau anzusiedeln, formell Beschluss
gefassst.
In der Zusatzbotschaft legt der Bundesrat zuhanden der
eidgenössischen Räte die Argumente dar, die ihn zur Wahl von Aarau
für das Bundesstrafgericht und Freiburg für das
Bundesverwaltungsgericht bewogen haben. Er ergänzt damit die bereits
an das Parlament überwiesene Botschaft zur Totalrevision der
Bundesrechtspflege. Die eidgenössischen Räte werden sich somit bei
der Behandlung des Bundesgesetzes über das Bundesstrafgericht und des
Bundesgesetzes über das Bundesverwaltungsgericht auch mit der Frage
des Sitzes der neuen Gerichte befassen müssen.

Kontakt:

Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz,
Tel. +41 31 322 41 01

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