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Bundesamt für Gesundheit

Revision des Lebensmittelrechts

Bern (ots)

Mehr Schutz, mehr Transparenz, weniger Handelshemmnisse
Die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen des
Lebensmittelrechts, welche per 1. Mai 2002 in Kraft treten, stehen im
Zeichen eines verbesserten Schutzes der menschlichen Gesundheit,
erhöhen für Konsumentinnen und Konsumenten die Transparenz und den
Täuschungsschutz und erleichtern den Marktzugang importierter und
inländischer Lebensmittel. Sie stärken insofern auch die
Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Lebensmittelhandels und
tragen der Entwicklung von Lebensmittelwissenschaft und -technologie
Rechnung.
Die vom Bundesrat verabschiedete revidierte Lebensmittelverordnung
sowie weitere Verordnungen im Bereich Lebensmittel und
Gebrauchsgegenstände stellen die umfangreichste Anpassung des
Lebensmittelrechts seit dem Inkrafttreten des Lebensmittelgesetzes im
Jahr 1995 dar. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens gingen rund
1'300 Stellungnahmen ein, welche sorgfältig geprüft und soweit als
möglich umgesetzt wurden. Die Änderungen treten, teilweise mit
Übergangsfristen, auf den 1. Mai 2002 in Kraft.
Die Revision beseitigt bestehende Rechtsunsicherheiten und trägt
der Entwicklung des internationalen Lebensmittelrechts Rechnung,
insbesondere desjenigen der Europäischen Union. Zahlreiche
Bestimmungen des schweizerischen Lebensmittelrechts werden mit dem
europäischen harmonisiert. Das angepasste Lebensmittelrecht kommt den
Anliegen der Lebensmittelbranche insoweit nach, als diese im Einklang
stehen mit den übergeordneten Prinzipien der schweizerischen
Lebensmittelgesetzgebung, namentlich dem Schutz der Gesundheit der
Konsumentinnen und Konsumenten sowie dem Schutz vor Täuschungen.
So hat der Bundesrat im Sinn eines verbesserten Jugendschutzes
entschieden, die Abgabe von vergorenen alkoholischen Getränken wie
Wein und Bier an Jugendliche unter 16 Jahren zu verbieten. Im Zeichen
vermehrter Transparenz und erhöhten Täuschungsschutzes stehen die
neuen Bestimmungen der Lebensmittelverordnung, wonach Zutaten, die
bei der Bezeichnung eines Lebensmittels besonders hervorgehoben
werden, künftig mengenmässig zu deklarieren sind. Neu gilt ebenfalls
eine Deklarationspflicht für die bedeutendsten allergenen Zutaten.
Diese wichtige Neuerung ermöglicht es Personen, welche an
Lebensmittelallergien leiden, auch bei Fertigprodukten die für sie
unverträglichen Produkte zu meiden.
Im Zuge der Totalrevision der Zusatzstoffverordnung hat der
Bundesrat 56 Zusatzstoffe neu zugelassen und 37 Zusatzstoffen die
Zulassung entzogen. Dieser Entscheid steht im Zusammenhang mit der
Harmonisierung der diesbezüglich inländischen Bestimmungen mit
denjenigen der Europäischen Union. Die Anpassung verschiedener Grenz-
und Toleranzwerte in der Hygieneverordnung oder der Fremd- und
Inhaltsstoffverordnung - so für E. coli, Mykotoxine in Gewürzen,
Urethan in Spirituosen und Nitrat bei einigen Gemüsen - trägt
aktuellen humantoxikologischen Erkenntnissen Rechnung.
Einen Überblick über die bedeutendsten Änderungen des
Lebensmittelrechts und die wichtigsten Revisionspunkte vermitteln die
diese Pressemitteilung begleitenden Pressedokumentationen. Weitere
Dokumente zum Thema finden Sie im Internet unter
www.lm-revisionen.admin.ch.

Kontakt:

Bundesamt für Gesundheit
Tel. +41/31/322'95'05

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