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Aids-Hilfe Schweiz: Präventionslogik unterlaufen - Zürcher Geschworenengericht verurteilt HIV-Positiven für unsafen Sex

Zürich (ots)

Ein Urteil des Zürcher Geschworenengerichts -
dreieinhalb Jahre Gefängnis für einen HIV-positiven schwulen Mann,
der angeblich mit mehreren Partnern ungeschützten Sex hatte - erfüllt
die Aids-Hilfe Schweiz mit Sorge. Sie sieht damit ihre
Präventionsanstrengungen unterlaufen, die auf die Selbstverantwortung
jedes und jeder Einzelnen sowie auf eine gemeinsam getragene
Verantwortung bei einvernehmlichen Sexualakten erwachsener Menschen
setzen. Dabei kommt es, sofern gleichberechtigte Partner beteiligt
sind, nicht darauf an, wo der Sex stattfindet und ob dessen
Bedingungen verbal oder nonverbal ausgehandelt wurden.
Wer dieses Prinzip verneint und Verantwortung ausschliesslich auf
der Seite der HIV-positiv Getesteten ansiedelt, bestärkt ausgerechnet
diejenigen, die sich weder um ihren HIV-Status scheren noch sich um
Safer Sex bemühen. Die Flucht ins Nichtwissen schützt sie. Das
gewählte Vorgehen mag zufällig einzelne "Täter" hinter Gitter
bringen; als Präventionskonzept ist es jedoch weder im Sinne des
Strafrechts noch im Hinblick auf die Volksgesundheit tauglich. So wie
jeweils zwei Menschen für einen einzelnen einvernehmlichen Sexualakt
gleichermassen verantwortlich sind, so bleibt die gesamte
Gesellschaft für die Aids-Epidemie in der Pflicht.
Dieser Text kann auch unter www.aids.ch/d/ahs/medienmitteilung.php
oder via OTS unter www.newsaktuell.ch abgerufen werden.

Kontakt:

Christoph Schlatter
Mediensprecher Aids-Hilfe Schweiz
Postfach 1118
8031 Zürich
Tel. +41/1/447'11'21
E-Mail: christoph.schlatter@aids.ch

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