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Geschäftsbericht 2001: neue Herausforderungen für den Bundesrat

Bern (ots)

Unvorhergesehene Ereignisse haben letztes Jahr die
Grenzen des Planbaren mit aller Deutlichkeit aufgezeigt. Dies geht
aus dem Geschäftsbericht 2001 des Bundesrates hervor. Die Anschläge
vom 11. September in den USA und deren Folgen, die Swissair-Krise,
die Katastrophe am Gotthard usw. haben den Bundesrat vor neue
Herausforderungen gestellt. Insgesamt konnte er bloss etwas mehr als
die Hälfte der Ziele, die er sich gesetzt hatte, realisieren oder
überwiegend realisieren.
Bewältigung der Swissair-Krise
Die Terroranschläge vom 11. September 2001 führten auch zu einer
zusätzlichen Verschärfung der Situation im zivilen Luftverkehr und
stürzten die schon mit grossen Problemen kämpfenden Unternehmen der
SAirGroup Holding in eine fast ausweglose Krise. Um die im
öffentlichen Interesse liegende Anbindung der Schweiz ans
internationale Flugnetz sicherzustellen, Standortvorteile zu wahren,
bestehendes Know how zu erhalten und massive Arbeitsplatzverluste zu
vermeiden, übernahm der Bundesrat eine führende Rolle bei der
Bewältigung der Swissair-Krise.
Weitere bilaterale Verhandlungen mit der Europäischen Union
Der Bundesrat bekräftigte seine kurz-, mittel- und langfristigen
Prioritäten in Sachen europäische Integrationspolitik. Kurzfristig
haben das Inkrafttreten und die Umsetzung der bereits ausgehandelten
bilateralen Verträge (Bilaterale I) oberste Priorität. Mittelfristig
soll die Priorität auf die neuen bilateralen Verhandlungen
(Bilaterale II) gelegt werden. Längerfristig hält der Bundesrat am
EU-Beitritt fest. Dazu jedoch müssen vorgängig die Voraussetzungen
für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllt sein, die der
Bundesrat in seinem Aussenpolitischen Bericht 2000 festgelegt hat.
Der Ausbau des Netzes von bilateralen Verträgen ist für den Bundesrat
somit gegenwärtig der einzige verfügbare Weg zur Lösung der Probleme,
die zwischen der Schweiz und der EU auftreten können, sowie zur
Vertiefung und Erweiterung des Verhältnisses Schweiz - EU. Im
Berichtsjahr konnten in vier Bereichen neue bilaterale Verhandlungen
mit der EU aufgenommen werden.
Reform der staatlichen Institutionen
Der Bundesrat verabschiedete nach rund zehnjähriger Vorarbeit die
erste Botschaft zum Neuen Finanzausgleich. Damit sollen der
Föderalismus neu belebt und das Prinzip der Subsidiarität gestärkt
werden, indem Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme zwischen Bund
und Kantonen wo immer möglich entflochten werden. Mit der
Staatsleitungsreform will der Bundesrat die politische Führung
stärken, zusätzlichen Handlungsspielraum und Fachkompetenz gewinnen
sowie den Einfluss der Verwaltung auf den politischen
Gestaltungsprozess begrenzen. Er hiess ausserdem auch die Botschaft
zur Totalrevision der Bundesrechtspflege gut. Die Vorlage enthält
eine umfassende Neuregelung von Organisation und Verfahren des
Bundesgerichts, seiner Vorinstanzen und der Rechtsmittel, die an das
oberste Gericht führen.
Konsolidierung des Systems der sozialen Sicherheit
Der Bundesrat will einen Beitrag zur finanziellen Konsolidierung
der stark verschuldeten Invalidenversicherung (IV) leisten, indem er
mit der Botschaft zur 4.IV-Revision Massnahmen auf Ausgaben- und
Einnahmenseite sowie gezielte Anpassungen im Leistungsbereich
vorschlägt. Des Weiteren genehmigte er die Botschaft zur 3. Revision
des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG). Er ist überzeugt, dass
der vorliegende Entwurf eine ausgewogene, konsensfähige Lösung
darstellt, mit welcher die Finanzierung der Versicherung langfristig
sichergestellt werden kann.
Innovationen im Gesundheitsbereich
Mit der Botschaft zum Betäubungsmittelgesetz fällte der Bundesrat
einen wichtigen Entscheid über die zukünftige Ausrichtung der
schweizerischen Drogenpolitik. Zudem verabschiedete er die Botschaft
zum Transplantationsgesetz, mit welchem der Mensch insbesondere in
Fällen, wo die Transplantationsmedizin auf ihn selber angewendet
wird, in seiner Würde, Persönlichkeit und Gesundheit optimal
geschützt werden soll.
Gedruckt und elektronisch erhältlich
Die gedruckte Fassung des bundesrätlichen Geschäftsberichts 2001
kann unter Beilage einer adressierten Klebeetikette beim BBL, 3003
Bern, gratis bezogen werden. Das 73-seitige Dokument kann ebenso
elektronisch bestellt werden (E-Mail:  verkauf.zivil@bbl.admin.ch).
Schliesslich ist der Bericht auch auf der Website der
Bundesverwaltung ( http://www.admin.ch; Rubrik: Was gibts Neues?)
einzusehen.
Gleichzeitig mit dem Bericht über seine Geschäftsführung
verabschiedete der Bundesrat auch einen Bericht über die Schwerpunkte
der Verwaltungsführung 2001. Ausserdem nahm er Kenntnis von den
Geschäftsberichten der Rekurskommissionen.

Kontakt:

Schweizerische Bundeskanzlei
Information

André Nietlisbach
Sektion Strategie und Planung
Tel. +41/31/322'38'90

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