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Demografieprozent für die AHV - Anpassung der Verordnung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute die Modalitäten für die
Ueberweisung des Mehrwertsteuer-Prozents zur Finanzierung der AHV neu
geregelt. In einer Verordnungsänderung, die rückwirkend auf den 1.
Januar 2001 in Kraft tritt, wird die Berechnung des zu überweisenden
Ertragsanteils neu festgelegt. Die Neuberechnung ist notwendig
geworden, weil am 1. Januar 2001 sämtliche Mehrwertsteuersätze zur
Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte um 0,1 Prozentpunkte
angehoben worden sind. Die Anpassung der Verordnung ist rein
technischer Natur. Für den AHV-Fonds ergeben sich keine Aenderungen.
Das Parlament hatte am 20. März 1998 beschlossen, zur
Sicherstellung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge die
Sätze der Mehrwertsteuer (MWST) per 1. Januar 1999 anzuheben. Der
ordentliche Steuersatz von 6,5 Prozent wurde um einen Prozentpunkt
erhöht, der reduzierte Steuersatz von 2 Prozent um 0,3 Prozentpunkte
und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3 Prozent um 0,5
Prozentpunkte.
Die Ueberweisungen erfolgen vierteljährlich jeweils auf das Ende
des zweiten Monats des Quartals. Gemäss der vom Bundesrat erlassenen
Verordnung werden 13,33 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen aus der
MWST zweckgebunden für die AHV verwendet. Bei einem
Mehrwertsteuersatz von 7,5 Prozent entspricht ein Prozentpunkt exakt
einem Anteil von 13,33 Prozent. Davon werden 83 Prozent direkt dem
Ausgleichsfonds der AHV und 17 Prozent der Bundeskasse zur
Finanzierung des Beitrags des Bundes an die AHV gutgeschrieben.
Infolge der per 1. Januar 2001 vorgenommenen Erhöhung der
Mehrwertsteuersätze um 0,1 Prozentpunkte zur Finanzierung der
Eisenbahngrossprojekte muss der Wortlaut der Verordnung so geändert
werden, dass der Anteil der AHV von 13,33 Prozent auf den nach
Ausscheidung des Eisenbahnfinanzierungsanteils verbleibenden
Mehrwertsteuereinnahmen berechnet wird. Diese Verordnungsänderung
wird rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt.

Kontakt:

Beat Mäder, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. +41 31 322 60 81

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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