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Ausbruch aus der Aussenstelle Willisau - Analyse liegt vor

Luzern (ots)

Die Analyse über den Ausbruch aus dem Gefängnis
Willisau ergibt, dass eine Verkettung von mehreren Faktoren das 
Ausbrechen der drei Insassen ermöglicht hat. Eine Weiterführung der 
Aussenstelle würde technische und personelle Anpassungen bedingen und
hätte somit auch Auswirkungen auf die laufende Rechnung und das 
Budget. Nebst der genaueren Eruierung der Investitions- und 
Betriebskosten für eine allfällige Wiederinbetriebnahme sind 
Alternativen zu suchen, welche betriebswirtschaftlich auf längere 
Sicht attraktiver sind und die geforderte Sicherheit bieten können.
Am Sonntag, 4. April 2010, sind drei Personen aus dem Gefängnis 
Willisau ausgebrochen. Zuvor haben sie den diensthabenden Mitarbeiter
geknebelt und in eine Zelle eingeschlossen. Eine Person konnte am 6. 
April 2010 wieder verhaftet werden. Zwei der entwichenen Männer sind 
noch auf der Flucht. Der Betrieb im Gefängnis Willisau wurde 
daraufhin eingestellt, die restlichen Gefangenen wurden umplatziert. 
Bisher sind aus dem Gefängnis Willisau noch nie Insassen 
ausgebrochen. Der Vorfall wurde auch deshalb im Detail analysiert und
die Prozesse in der Aussenstelle Willisau genau überprüft. Der 
Bericht über diese Analyse liegt jetzt vor.
Auf die näheren Umstände des Ausbruchs geht der Bericht aus 
Sicherheitsgründen nicht ein. Die Analyse ergab jedoch, dass eine 
Verkettung von mehreren Faktoren das Ausbrechen der drei Insassen aus
dem Gefängnis ermöglicht hat.
Das frühere Amtsgefängnis Willisau mit seinen zehn Plätzen wurde 
1999 dem Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof als Aussenstelle 
angegliedert. Da das Gefängnis Willisau nicht den neuesten 
Sicherheitsanforderungen entspricht, wurden hier nur Gefangene 
untergebracht, welche einfach zu führen sind und nur einen geringen 
Betreuungsaufwand benötigen. Mit dem Inkrafttreten des neuen 
Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches wurden die kurzen 
Freiheitsstrafen (unter sechs Monaten) praktisch abgeschafft und 
durch Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit ersetzt. Dies führte 
dazu, dass die Anzahl der unproblematischen Vollzugsfälle mit der 
Zeit, mehr oder weniger schleichend, zurück ging, wogegen der Anteil 
der psychisch auffälligen und betreuungsintensiven Insassen in den 
letzten Jahren grösser wurde.
Das Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof weist schon seit 
August 2009 sowohl im Bereich Untersuchungshaft als auch im Bereich 
des Strafvollzugs eine hohe Belegung aus. Deshalb mussten zunehmend 
auch Gefangene in die Aussenstelle Willisau versetzt werden, die 
aufgrund ihrer Delikte nicht zu der für dieses Gefängnis ursprünglich
vorgesehenen Gruppe gehören, die aber im Grosshof zu keinen Klagen 
Anlass gaben. Im Fall der Ausbrecher von Willisau wurde bei der 
Auswahl dann allerdings zu wenig berücksichtigt, dass auch Insassen 
mit Kurz- und Reststrafen schwer einschätzbar und letztlich 
unberechenbar sind. Diese Erkenntnis ist neu und entspricht nicht den
bisherigen Erfahrungen im Strafvollzug.
Die Problematik um das Gefängnis Willisau und auch um das 
Ausschaffungsgefängnis Sursee ist schon länger bekannt. An beiden 
Orten wären Investitionen nötig für einen weiteren Betrieb. Im Rahmen
der Überarbeitung der Strategie im Strafvollzug kam man deshalb zum 
Schluss, die beiden Gefängnisse zu schliessen und die dadurch 
wegfallenden Vollzugsplätze anderweitig zu organisieren. In 
Wahrnehmung der finanzpolitischen Verantwortung und aufgrund der 
knappen Ressourcen musste dabei schrittweise vorgegangen werden. Das 
Ausschaffungsgefängnis Sursee wird als erstes geschlossen, die 
Ausschaffungshaft wird ab Herbst 2010 in der Strafanstalt 
Wauwilermoos vollzogen. Die notwendigen baulichen und 
sicherheitstechnischen Anpassungen im Wauwilermoos sind im Gang. In 
einem zweiten Schritt wäre dann die Schliessung des Gefängnisses 
Willisau vorgesehen gewesen.
Auf die zehn Gefängnisplätze in Willisau kann der Kanton Luzern 
mittel- und langfristig nicht verzichten. Vor der Planung und der 
Umsetzung der entsprechenden Investitionen in der Aussenstelle 
Willisau sind betriebswirtschaftliche Abklärungen vorzunehmen und 
Alternativen zu suchen, welche auf längere Sicht wirtschaftlicher 
sind und die geforderte Sicherheit bieten können. Es ist ferner zu 
klären, ob in einer anderen Institution entsprechende Plätze fest 
gebucht oder gemietet werden können. Und schliesslich soll geprüft 
werden, mit welchem Aufwand am Standort des Haft- und 
Untersuchungsgefängnisses Grosshof in Kriens mehr Plätze geschaffen 
werden können und welche Auswirkungen dies auf die Betriebskosten 
hätte.
Anhang
Dieser Medienmitteilung liegt die Antwort des Regierungsrates auf 
die Anfrage Graber über den Ausbruch von Häftlingen aus der 
Haftanstalt Willisau (A 654) als PDF bei. Der dringliche Vorstoss 
wurde in der Mai-Session des Kantonsrats behandelt.
Anhänge
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/7947_20100511_A654.pdf

Kontakt:

Regierungsrätin Yvonne Schärli
Vorsteherin Justiz- und Sicherheitsdepartement
(im Anschluss an die von ihr zu behandelnden Geschäfte in der Session
des Kantonsrats)

Barbara Ludwig
Leiterin Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug
(nach der Behandlung des Vorstosses im Parlament)

Beide erreichbar über die Kanzlei des Justiz- und
Sicherheitsdepartements
Tel.: +41/41/228'59'18

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