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Kantonsratkommission befürwortet Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zur Luzerner Naturheilkunde - für Qualität und Kompetenz"

Luzern (ots)

Die kantonsrätliche Kommission für Gesundheit,
Arbeit und soziale Sicherheit GASK (Vorsitz Rolf Hermetschweiler, 
SVP, Luzern) befürwortet in 1. Beratung mehrheitlich den 
Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Volksinitiative "Ja zur 
Luzerner Naturheilkunde - für Qualität und Kompetenz" und empfiehlt 
die Volksinitiative zur Ablehnung.
Aus Sicht der Mehrheit der Kommission stellt der Gegenvorschlag, 
der eine Registrierung der komplementärmedizinisch tätigen Personen 
im Kanton Luzern in zwei Registern vorsieht, eine sinnvolle 
Übergangslösung bis zum Vorliegen von eidgenössischen Diplomen in den
Bereichen Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN), 
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Homöopathie dar. Im einen
Register sollen alle im Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) 
aufgeführten Tätigen eingetragen werden, im andern jene, welche nicht
über diese Registrierung verfügen. Damit werde ein ausreichender 
Beitrag zur Transparenz für die Patienten und zur Qualitätssicherung 
in der Versorgung der Luzerner Bevölkerung mit 
komplementärmedizinischen Leistungen erreicht. Weiter erachtet die 
Kommissionsmehrheit die Situation nach der mit dem geltenden 
Gesundheitsgesetz seit 2005 erfolgten Aufhebung der kantonalen 
Berufsausübungsbewilligung für die Patienten wie für die 
Gesundheitsversorgung als unbedenklich. Mit der Wiedereinführung 
dieser Bewilligung würde nach Meinung der Kommissionsmehrheit der 
unbefriedigende Zustand erneut eintreten, dass 
Berufsausübungsbewilligungen aufgrund von nicht hinreichend 
nachgewiesenen Befähigungen ausgestellt würden.
Die Kommissionsminderheit verlangt eine Änderung des 
Gesundheitsgesetzes in dem Sinne, dass bis zum Vorliegen 
eidgenössisch anerkannter Diplome für die Berufsausübung in den drei 
komplementärmedizinischen Methoden TEN, TCM und Homöopathie eine 
kantonale Bewilligung zwingend erforderlich sei und dafür das EMR als
Referenz gelte. Die Regierung stütze sich ja bei der 
Medikamentenabgabe ebenfalls auf EMR als Referenz. Nach Meinung 
dieser Minderheit der GASK erwarte die Patientenschaft eine 
verbesserte Transparenz bezüglich der Qualifikation und Sicherheit 
der in diesen drei Bereichen beruflich Tätigen. Werde diese Änderung 
abgelehnt, werde die Kommissionsminderheit die Volksinitiative zur 
Annahme empfehlen.
Zudem beendete die GASK ihre durch ein Pattergebnis unterbrochene 
2. Beratung zum Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen 
Zusammenhalts. In der Schlussabstimmung stimmte die GASK dem neuen 
Gesetz mehrheitlich zu. Neue Anträge wurden dazu in der wieder 
aufgenommen Detailberatung keine eingebracht und die im ersten Teil 
der Beratung erzielten Ergebnisse zu Einzelanträgen wurden bestätigt.
Beide Vorlagen sind für die September-Session des Kantonsrates zur 
Beratung traktandiert.

Kontakt:

Rolf Hermetschweiler
Präsident GASK
Tel.: +41/41/444'10'20
Mobile: +41/79/353'26'12

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