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Kommission des Grossen Rates stimmt Wegweisung und Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt zu

Luzern (ots)

Die Kommssion Justiz und Sicherheit des Grossen
Rates hat unter dem Vorsitz von Margrit Steinhauser (SP, Luzern)
einstimmig eine Änderung der Strafprozessordnung betreffend
Wegweisung und Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt angenommen.
Inskünftig soll es der Polizei möglich sein, eine Person, die
andere Personen ernsthaft gefährdet oder die mit einer ernsthaften
Gefährdung droht, vorläufig aus deren Wohnung oder deren
unmittelbaren Umgebung wegzuweisen und ihr die Rückkehr zu verbieten.
Die weggewiesene Person soll innert 48 Stunden vom Amsstatthalter
einvernommen werden. Die Wegweisung kann maximal 22 Tage dauern. Es
ist beabsichtigt, weggewiesene Personen über geeignete Beratungs- und
Therapieangebote zu informieren.
Die Kommission liess sich durch Charlotte Habegger-Zumbühl,
Leiterin des Interventionsprojekts des Kantons Luzern, Daniel
Bussmann, Kripochef und Miriam Reber, Leiterin des
Internvetionsprojekts des Kantons St.Gallen (welcher bereits über
erste Erfahrungen verfügt) informieren. Gemäss Angaben von Yvonne
Schärli-Gerig, Vorsteherin Justiz- und Sicherheitsdepartement soll
die Einführung der Wegweisungsmöglichkeit im Jahr 2004 kostenneutral
sein. Für die folgenden Jahre ist mit einer Mehrbelastung zu rechnen.
Es ist geplant, dass der Grosse Rat die Vorlage in der
Novembersession berät.

Kontakt:

Margrit Steinhauser
Tel. G: +41/41/311'05'85
Tel. P: +41/41/240'58'41

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