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pafl: Stellungnahme der Regierung zum Finanzhaushaltsgesetz

(ots)

Vaduz, 15. Mai (pafl) -

Die Regierung hat eine
Stellungnahme zu den Fragen verabschiedet, welche anlässlich der 
ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des 
Finanzhaushaltsgesetzes vom Landtag aufgeworfen worden waren.
Betragsmässige Limitierung von Nachtragskrediten 
   Zur Frage über die Grössenverträglichkeit von Nachtragskrediten 
hält die Regierung fest, dass es generell keine prozentuale oder 
betragsmässige Limitierung der Nachtragshaushalte geben kann. Die 
Höhe der Nachtragshaushalte variiert von Jahr zu Jahr und basiert 
auf ganz verschiedenen, nicht vorhersehbaren Ursachen. Die Regierung 
wird, wie in der Vergangenheit, auch weiterhin bestrebt sein, den 
vom Landtag mit dem Voranschlag bewilligten Ausgabenrahmen nach 
Möglichkeit einzuhalten. Sie hat den Umfang der Nachtragskredite im 
vergangenen Jahr vermindern können.
Hochbautenprojekte 
   Grundlage für die Unterbreitung von Anträgen zur Genehmigung von 
Verpflichtungskrediten bei Hochbauten bilden eingehende Abklärungen 
und Analysen der Finanzkommission. An dieser grundsätzlichen 
Regelung wurde während der ersten Lesung keine Kritik geübt. Es 
wurde jedoch bemängelt, dass die vorgeschlagene Gesetzesergänzung 
lediglich die Art der Kostenberechnung festhalte. Die Regierung hält 
dazu fest, dass eine genaue, sorgfältige, fachmännische Berechnung 
der Kosten für Hochbauten erst nach Vorliegen eines Bauprojektes 
möglich ist. Zum Zeitpunkt der Berechnung des Verpflichtungskredits 
auf der Grundlage von Bedürfnissen und Raumprogrammen können nur 
approximative Vorstellungen eines künftigen Projektes zur Diskussion 
stehen.
Weiters überprüfte die Finanzkommission den Einbezug der 
Belastung von dinglichen Rechten (z.B. Baurecht) auf landeseigenen 
Grundstücken in die Genehmigungspflicht des Landtags. Die Regierung 
ist auf den Antrag der Finanzkommission eingegangen und hat den 
vorgeschlagenen Absatz der Regierungsvorlage ersetzt. Dieser gibt 
der Regierung die Kompetenz, Grundstücke mit einem Bruttokaufpreis 
von unter 30'000 Franken auch ohne Zustimmung des Landtags oder der 
Finanzkommission zu erwerben. Voraussetzung dazu ist einzig das 
Vorhandensein eines entsprechenden Budget- oder Nachtragskredits. 
Diese Lösung, welche vor allem im Zusammenhang mit der Realisierung 
des Strassenbauprogramms steht, bringt für Regierung und Verwaltung 
einen höheren Handlungsspielraum bei der Bodenauslösung für 
Strassenkorrektionen.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Gerold Matt
Tel.: +423/236 61 10

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