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Datenschutz in einem schwierigen Umfeld

Luzern (ots)

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
kollidiert heute zunehmend mit den Bedürfnissen des Staatsschutzes
und den Anstrengungen gegen den Terrorismus. Der Datenschutz muss
demnach in einem schwierigen Umfeld agieren. Diese Feststellungen
bilden den aktuellen Hintergrund für den Tätigkeitsbericht 2002 des
kantonalen Datenschutzbeauftragen.
Im Zeitalter der DNA-Analyse, der biometrischen Erkennungssysteme,
der weit verbreiteten Videoüberwachungsanlagen und der vielfältigen
Internetmissbräuche bzw. -kriminalität wird die Privatsphäre immer
stärker zurückgedrängt. Mit ein Auslöser dieser Entwicklung sind die
Terroranschläge vom 11. September 2001.
Unabhängiger Datenschutz
Der kantonale Datenschutzbeauftragte Dr. Amédéo Wermelinger
erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Er
ist die auch gegenüber der Verwaltung unabhängige Aufsichtsstelle,
welche die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in der
kantonalen Verwaltung und den Gemeindeverwaltungen überwacht. Er
berät die Verwaltungsstellen in allen datenschutzrechtlichen
Belangen, sorgt für deren Ausbildung und bearbeitet Anfragen und
Gesuche von Privaten wie von kantonalen oder kommunalen
Dienststellen. Im Berichtsjahr 2002 behandelte der
Datenschutzbeauftragte 76 Geschäftsfälle. Schwerpunkte bildeten dabei
die Anfragen von Gemeinden (17 Fälle), die Informatik (8) und das
Gesundheitswesen (7).
Der Datenschutzbeauftragte wirkte auch entscheidend an der
Erarbeitung von neuen Rechtsgrundlagen im Bereich der Informatik mit.
Er begleitete zudem verschiedene Informatikprojekte und konnte darauf
hinwirken, dass der Datensicherheit eine grössere Beachtung geschenkt
wird.
Kantonspolizei ohne HIV-Tests
Im Berichtsjahr musste der Datenschutzbeauftragte in verschiedenen
heiklen Fällen Empfehlungen abgeben. So dürfen beispielsweise
Strafverfolgungsbehörden erst dann über einen externen Zugriff auf
die Strafverfolgungsunterlagen verfügen, wenn eine
Datenverschlüsselung eingerichtet ist und die Frage der Authentizität
des Benutzers (digitale Signatur) gelöst ist. Personendaten müssen in
den Sitzungsprotokollen von Gemeindebehörden anonymisiert werden,
sofern solche Protokolle zur Zirkulation freigegeben werden. Nach
einer Intervention der Aids-Hilfe Schweiz und des
Datenschutzbeauftragten verzichtet die Luzerner Kantonspolizei bei
der Auswahl der Polizeianwärterinnen und -anwärter künftig auf einen
HIV-Test. Die Schulbehörden dürfen dem Amt für Migration keine
Schülerlisten zustellen, die Schlüsse auf den Aufenthaltsstatus der
Eltern zulassen.
Datenschutz als Dauerauftrag
Der Datenschutz ist ein wichtiger Bestandteil des
Persönlichkeitsschutzes. Er ist nicht ein für allemal eingehalten,
sondern ist ein Dauerauftrag. Der Datenschutzbeauftragte hat eine
Steuerungsfunktion, indem er wichtige Grundlagen bereits in der
Startphase eines Projektes einbringen kann. Er hat auch eine
Aufsichtsfunktion, indem er das Verwaltungshandeln kritisch
beurteilt. In der kantonalen Verwaltung verfügt der
Datenschutzbeauftragte über eine gute Akzeptanz, was seine Arbeit
erleichtert.
Datenschutz als Dienstleistung
Jede Person, die in ihrer Beziehung zu kantonalen oder kommunalen
Dienststellen Datenschutzprobleme hat, kann sich an den
Datenschutzbeauftragten wenden (dsb@lu.ch oder 041/228 66 06). Der
Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Auskünfte und Ratschläge erfolgen kostenlos.
Hinweise für die Medien: Der Tätigkeitsbericht 2002 des kantonalen
Datenschutzbeauftragten kann kostenlos über obigen Kontakt bezogen
werden. Der Datenschutzbeauftragte erteilt heute Dienstag, 8. Juli,
weitere Auskünfte (041 228 66 06).

Kontakt:

Tel. +41/41/228'66'06

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