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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Bewilligungspflicht für synthetische Kältemittel: Übergangsfrist für Wärmepumpen im Wohnbereich

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am letzten
Mittwoch das Datum der Bewilligungspflicht für Wärmepumpen im 
Wohnbereich vom 1. Januar 2004 auf den 1. Januar 2007 verschoben. 
Diese Übergangsfrist betrifft Wärmpumpen, die mit mehr als drei 
Kilogramm synthetischen Kältemitteln funktionieren und soll vor 
allem die Vollzugsbehörden entlasten.
Wärmepumpen für Wohnbauten funktionieren heute noch mit 
sogenannten in der Luft stabilen, synthetischen Kältemitteln. Diese 
wirken als langlebige Treibhausgase, wenn sie in die Atmosphäre 
gelangen. Im Rahmen einer Änderung der Stoffverordnung trat auf den 
1. Januar 2004 eine allgemeine Bewilligungspflicht für Kälteanlagen 
mit mehr als drei Kilogramm synthetischen Kältemitteln in Kraft. 
Auch die Wärmepumpen fallen grundsätzlich unter diese Bestimmung. 
Wie der Bundesrat am Mittwoch, 23. Juni 2004, entschieden hat, soll 
die Bewilligungspflicht für industriell gefertigte und dauerhaft 
verschlossene Wärmepumpen für Wohnbauten neu erst ab 1. Januar 2007 
in Kraft treten.
Der Grund für die Anpassung des Datums ist hauptsächlich die 
grosse Zahl von zu erwartenden Bewilligungsgesuchen für Wärmepumpen 
in Wohnbauten. Dies stellt die Vollzugsbehörden in den Kantonen vor 
kurzfristig schwer lösbare organisatorische Probleme: Eine EDV- 
Lösung für das Verfahren ist erst in Ausarbeitung. 
Gesamtschweizerisch werden pro Jahr in über 8000 Wohnbauten 
Wärmepumpen neu eingebaut oder ersetzt.
Von der Übergangsfrist nicht betroffen sind Kälteanlagen in den 
Anwendungsbereichen Industriekälte, Gewerbekälte und Klimakälte. 
Eine BUWAL- Empfehlung und -Wegleitung zum Vollzug der 
Bewilligungspflicht wird den Kantonen und den betroffenen Branchen 
in den nächsten Wochen zugestellt.
Bern, 25. Juni 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Christoph Rentsch, Chef Sektion umweltgefährdende Produkte, BUWAL, 
Tel. 031 322 93 64
Beilage:
Änderung der Stoffverordnung (Anhang 4.15: neue Übergangsfrist bei 
der Bewilligungspflicht für Wärmepumpen in Wohnbauten)

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