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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Lärmsanierung der Strassen: Neue Zeitlimite

Bern (ots)

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) schickt den überarbeiteten Entwurf 
zur Revision der Lärmschutz-Verordnung in die Konsultation. 
Gegenüber dem ersten Entwurf sind die Sanierungsfristen übermässig 
lärmiger Strassen vor allem aufgrund finanzieller Engpässe bei Bund 
und Kantonen nochmals verlängert worden, um acht Jahre für 
Nationalstrassen (bis 2015 zu sanieren) und um sechs Jahre für 
Haupt- und übrige Strassen (bis 2018 zu sanieren). Zur Sicherung des 
Sanierungsfortschrittes wird aber neu eine periodische 
Berichterstattung an die Öffentlichkeit über den Stand der Arbeiten 
eingeführt.
Knappe Finanzen und Probleme beim Vollzug von Lärmsanierungen in 
dicht besiedeltem Raum: Das sind laut den Kantonen die Gründe, die 
verhindern, übermässig lärmige Haupt- und andere Strassen bis 2012 
zu sanieren. So hatte es der erste Entwurf zur Revision der 
Lärmschutzverordnung vorgesehen, der letztes Jahr in der 
Vernehmlassung und von den Kantonen entsprechend kritisch beurteilt 
worden war.
Die Verlängerung der Sanierungsfrist drängt sich auf, da innert der 
Frist von 15 Jahren, die ge-mäss Verordnung Ende März 2002 
ausgelaufen ist, erst gut 30 Prozent übermässig lärmiger Strassen 
saniert worden sind. Rund 1600 Kilometer Strasse harren noch der 
Lärmbekämpfung.
Auf Grund der Vernehmlassung hat das UVEK den ersten Entwurf 
überarbeitet, der nun bis Ende November in die Konsultation geht. 
Dabei wurde sowohl den Anliegen der Kantone wie auch den 
finanziellen Auswirkungen des vorgesehenen Entlastungsprogramms des 
Bundes Rechnung getragen. Neu müssen die Lärmsanierungen bei 
Nationalstrassen bis 2015 und beim restlichen Strassennetz bis 2018 
abgeschlossen sein. Das UVEK schätzt die Gesamtkosten für die 
Sanierung der verbleibenden Strassen auf 2,2 Milliarden Franken.
Frist abgelaufen, Bundeshilfe ausgelaufen Sanieren die Kantone ihre 
Strassen nicht innert der vorgegebenen Frist, haben sie mit 
finanziellen Konsequenzen zu rechnen: Mit Ablauf der 
Fristverlängerung werden die Bundesbeiträge für die Lärmsanierungen 
bei den Haupt- und übrigen Strassen eingestellt.
Eine periodische Berichterstattung soll den Stand der 
Sanierungsarbeiten festhalten. Dazu erhebt das Bundesamt für Umwelt, 
Wald und Landschaft (BUWAL) bei den Vollzugsstellen die in den 
letzten zwei Jahren gemachten Arbeiten und den noch verbleibenden 
Sanierungsbedarf. Das wird es ermöglichen, die Bevölkerung über den 
Stand der Lärmschutzmassnahmen zu informieren und bei weiteren 
Sanierungsverzögerungen die entsprechenden Massnahmen einzuleiten.
Der überarbeitete Entwurf enthält zudem eine Anpassung von Artikel 
36, 37 und 37a der Lärmschutzverordnung, die aufgrund des 
Bundesgerichtsentscheids vom 8.12.2000 (BGE 126 II 522) zur 5. 
Ausbauetappe des Flughafens Zürich notwendig war. Damit wird 
einerseits dem Lärmbelastungskataster wieder seine ursprüngliche 
Bedeutung als Inventar zugewiesen. Andererseits wird die 
Lärmbekämpfung mit einem neuen Instrument - dem Lärmanlageblatt - 
ergänzt, mit welchem bei einer Anlage die einmal zugelassenen 
Lärmimmissionen besser als bisher überprüft werden können.
Bern, 25. August 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Bruno Oberle, Vizedirektor BUWAL, Tel. 031 322 24 94
Urs Jörg, BUWAL Abteilungschef Lärmbekämpfung, Tel. 031 322 93 05 
oder 079 687 11 77, mailto:urs.joerg@buwal.admin.ch
Internet:
Die Änderung der Lärmschutz-Verordnung, die Erläuterungen zur 
Vorlage und die Ergebnisse der Vernehmlassung 2002 sind publiziert 
unter:
http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20030808/00800/index.html

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